Stellungnahme zum Antrag
363/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/02/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/19/2009
Betreff
    Stuttgart 21 – Beteiligung der Stadt bei Änderungen am Tiefbahnhof
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Über alle wesentlichen Änderungen entscheidet gemäß Finanzierungsvereinbarung der Lenkungskreis der Projektpartner, in dem die Stadt vertreten ist. Wesentliche Änderungen sind u.a. inhaltliche Änderungen in Bezug auf die äußere Gestaltung der Bauwerke.

Sofern Planungen, die durch die Planfeststellungsbeschlüsse festgelegt sind, geändert werden sollen, muss der Vorhabensträger dem Eisenbahnbundesamt (EBA) eine entsprechende Änderungsplanung vorlegen. Nach einer Vorprüfung entscheidet das EBA abhängig von der Bedeutsamkeit der Änderung über die Art des Verfahrens.

Die Dimensionierung der Tunnelröhren ist in der Planfeststellung nicht abschließend festgelegt. In den Plänen wird lediglich auf Grundlage einer Vorstatik eine zeichnerische Darstellung vorgenommen, die Tunnelschale wird daher vorläufig bemessen. Die endgültige Festlegung der Dicke der Tunnelschale erfolgt nach den einschlägigen DIN-Vorschriften in der Ausführungsplanung. Dabei werden die vom Baugrundgutachter als wesentliche Bemessungsgröße Bodenkennwerte zugrunde gelegt, die abhängig von der jeweiligen geologischen Schicht sind.

Dies ist eine im Tunnelbau übliche Vorgehensweise und unterliegt im Falle von Eisenbahntunneln der Überwachung durch das EBA.






Dr. Wolfgang Schuster