Stellungnahme zum Antrag

352/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/22/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-12.5



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/10/2002
Betreff
    Lärmschutz in Heslach in Folge des Ausbaus der B 14
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Mit dem Bau des B 14-Tunnels Heslach wurden im Bereich der Anschlussstelle Südheimer Platz aktive Lärmschutzmaßnahmen - Lärmschutzwälle und -wände - errichtet.

Durch den Ausbau der B 14 in Richtung Schattenring wurde die bebaute Leonberger Straße vom Bundesstraßenverkehr entlastet. Die Burgstallstraße, die nun zwischen den beiden Tunnelportalen abzweigt, dient nur noch der Verbindung nach Kaltental und in die angrenzenden Wohngebiete.

Nachdem die Brücke am Südheimer Platz seit August 2002 für den Verkehr gesperrt ist, entfiel ein weiterer Straßenknoten mit Lichtsignalanlagen bzw. das Anfahren der Kraftfahrzeuge in der Steigung.

Diese Umstände und die große Entfernung von 350 m zwischen den Tunnelbauwerken und dem Wohngebiet am oberen Sandweg führen zum Ergebnis, dass die Bewohner unter Umständen den Verkehr auf der Nesenbachtalbrücke wahrnehmen. Zwischen der Lärmschutzwand auf der Brücke und der anschließenden Stützwand wird die Feuerwehrzufahrt, bedingt durch die Baustellen am Schattenring, im Frühjahr 2003 durch ein Stahltor geschlossen, sodass anschließend die Wohnbebauung vor dem Bundesstraßenverkehr auf ganzer Länge geschützt wird.


Die vorgeschlagenen Lärmmessungen können gemäß den Richtlinien zum Lärmschutz an Verkehrswegen nur Hinweise geben und haben keine rechtlichen Auswirkungen.

Daher müssen zum Nachweis der Grenzwertüberschreitungen nach der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung schalltechnische Berechnungen angefertigt werden. In Anbetracht der großen Abstände zwischen den Tunnelportalen und der Wohnbebauung sowie den eingetretenen Verbesserungen im Verkehrsablauf ist nicht zu erwarten, dass dieser Nachweis geführt werden kann.






Dr. Wolfgang Schuster