Beantwortung zur Anfrage
322/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
07/26/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 8820
Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
07/11/2001
Betreff
Sanierungsbedarf von städtischen Gebäuden
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Beantwortung der Anfrage ist innerhalb der Regelfrist von 2 Wochen
nicht möglich, da zu Frage 3 ("wie hoch ist der anliegende Sanierungsbedarf
für die städtischen Gebäude?") die 16 gebäudeverwaltenden Ämter bzw.
Eigenbetriebe angefragt werden müssen.
Dr. Wolfgang Schuster