Beantwortung zur Anfrage
322/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/26/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8820



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/11/2001
Betreff
    Sanierungsbedarf von städtischen Gebäuden
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Beantwortung der Anfrage ist innerhalb der Regelfrist von 2 Wochen
nicht möglich, da zu Frage 3 ("wie hoch ist der anliegende Sanierungsbedarf
für die städtischen Gebäude?") die 16 gebäudeverwaltenden Ämter bzw.
Eigenbetriebe angefragt werden müssen.





Dr. Wolfgang Schuster