Stellungnahme zum Antrag
666/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
12/13/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 7304-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
11/12/2001
Betreff
Religions- und Meinungsfreiheit in Stuttgart - Teil 2
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt gemäß § 3 Punkt 2 des Mietvertrags zum 30.09.2001. Als ordentliche Kündigung bedurfte es keiner Begründung.
2. Nein
3. Nein
Im übrigen wird die Stadtverwaltung die Kündigung bzw. Räumungsklage nicht zurücknehmen.
Dr. Wolfgang Schuster