Stellungnahme zum Antrag
666/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/13/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7304-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    11/12/2001
Betreff
    Religions- und Meinungsfreiheit in Stuttgart - Teil 2
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt gemäß § 3 Punkt 2 des Mietvertrags zum 30.09.2001. Als ordentliche Kündigung bedurfte es keiner Begründung.

2. Nein

3. Nein

Im übrigen wird die Stadtverwaltung die Kündigung bzw. Räumungsklage nicht zurücknehmen.





Dr. Wolfgang Schuster