Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
368/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/19/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6111-08.00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/26/2008
Betreff
    Städtebauliche Neuordnung hinter dem Cannstatter Bahnhof /Verkehrs- und Parkierungskonzept
    Jugendhaus, Jugendherberge, Familienzentrum, Mobilitäts-Erlebniszentrum und weitere bekannte und weniger bekannte Planungsüberlegungen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1)
Die begleitenden Fachplanungen des Vorhabens „Mobilitäts-/Erlebniszentrum“ (MEZ) sehen ein Parkhaus auf dem Flst. 2914 an der Elwertstraße vor. Die verkehrsplanerischen Analysen haben ergeben, dass dieses Flurstück optimal für eine Parkierungseinrichtung ist; Alternativen stehen darüber hinaus nicht zur Verfügung. Die Anfahrbarkeit der geplanten Parkierungseinrichtung in der Elwertstraße wird im weiteren Verlauf der Planung untersucht.

Detailplanungen für die Dimensionierung und Gestaltung des Parkhauses existieren bisher noch nicht. Diese sind im Rahmen der weiteren Bearbeitung vorzunehmen. Ebenso ist ein Betreiberkonzept zu definieren, auf dessen Grundlage die Finanzierung zu klären ist.

Zu 2)
Nach bisheriger Einschätzung wird für die Herstellung der baurechtlich erforderlichen Stellplätze ein Teil des Flst. 2914 benötigt.

Das dem Land unter Gremienvorbehalt angebotene Grundstück an der Elwertstraße ist für den Bedarf des Polizeireviers auch hinsichtlich etwaiger künftiger Erweiterungen flächenmäßig ausreichend. Daher sind derzeit keine weiteren Grundstücke im Gespräch.


Auf einem Teil des Grundstücks entlang der Kegelenstraße musste zunächst für das benachbarte Bauvorhaben „Jugendhaus Bad Cannstatt“ eine Baulast für 33 baurechtlich notwendige Stellplätze übernommen werden. Wo die Stellplätze letztlich hergestellt werden, kann erst im Zusammenhang mit der Realisierung des Mobilitäts-/Erlebniszentrums sowie den Planungen für das Polizeirevier bzw. nach evtl. weiteren Grundstücksaufkäufen entschieden werden.

So bemüht sich die Stadt, von der Deutschen Bahn AG Restflächen hinter dem Cannstatter Bahnhof zu erwerben.

Zu 3)
Bei einer Besprechung am 1. Dezember 2008 mit dem beauftragten Architekturbüro (Auer + Weber), dem beauftragten Ingenieurbüro sowie dem Leiter des Jugendhausvereins, Herrn Dr. Kelle, im Amt für Umweltschutz, wurde das Bauvorhaben im Detail durchgesprochen.

Der Nachweis der Energieeinsparverordnung wurde im Nachgang zum Gespräch geliefert. Daraus geht hervor, dass die Energieeinsparverordnung um mehr als 45 % unterschritten wird. Damit ist die Vorgabe der Gemeinderatsdrucksache Nr.86/2008 (minus 40 %) eingehalten.

Eine weitere Verbesserung ist durch die Reduzierung des relativ hohen Glasanteils möglich. Auch hat das Amt für Umweltschutz angeregt, anstelle der 2-fach-Ver­glasung eine 3-fach-Verglasung einzubauen. Aufgrund des fortgeschrittenen Vorhabenstadiums erscheint dies schwierig. Mit dem Rohbau soll im Frühjahr begonnen werden. Im Bereich der Anlagentechnik wurde eine Reihe von weiteren Verbesserungsvorschlägen eingebracht, die nun vom Bauherrn gemeinsam mit den Planern geprüft werden.








Dr. Wolfgang Schuster