Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
57/2003
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/16/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: Ob 1517-00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
02/24/2003
Betreff
Förderprogramm KLIMASCHUTZ-PLUS des Landes Baden-Württemberg
für Kommunen und Landkreise
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1: In dem seit Juli 2002 vom Land Baden-Württemberg angebotenen Förderprogramm
zum Klimaschutz für Kommunen und Landkreise wurden von der Stadt Stuttgart bisher folgende Anträge gestellt:
1) Erneuerung der Unterführungsbeleuchtung B 14 am Gebhard-Müller-Platz
2) Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Heumaden/Lederberg
3) Sanierung Rathaus (Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Einbau einer
Wärmerückgewinnung in die Lüftung)
4) Erneuerung der Lüftungsanlage Gustav-Werner-Schule mit Einbau einer Wärmerückgewinnung
5) Wärmedämmung im Krankenhaus Bad Cannstatt (Bunkerbau)
6) Einbau einer Wärmerückgewinnung in die Lüftungsanlage des Hallenbads Feuerbach
Die beiden ersten Anträge wurden abgelehnt, da lediglich die Erneuerung der Beleuchtung in Gebäuden gefördert wird. Der Antrag für die Sanierung des Rathauses wurde bewilligt, ebenso der Antrag zur Erneuerung der Lüftung Gustav-Werner-Schule. Die Stadt erhält einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 206.093 Euro. Über die weiteren Anträge wurde noch nicht entschieden.
Weitere Anträge werden vorbereitet:
Einbau von Blockheizkraftwerken in Schwimmbädern, Krankenhäusern und Klärwerken (Einreichung April 2003)
Thermische Solaranlagen zur Brauchwarmwassererwärmung (Voruntersuchung)
Erneuerung von Sporthallenbeleuchtungen (Voruntersuchung)
Abdeckungen von Lehrschwimmbecken (Voruntersuchung)
Unter Zurückstellung anderer Aufgaben werden wir möglichst kurzfristig die Voruntersuchungen abschließen und Anträge für das Programm KLIMASCHUTZ-PLUS fertig stellen.
Zu 2: Für den Bau der Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen sieht das KLIMASCHUTZ-PLUS-Programm des Landes Baden-Württemberg keine Förderung vor. Dieses Programm fördert lediglich Holzfeuerungen, in denen gleichzeitig Strom erzeugt wird. In den städtischen Liegenschaften gibt es mit heute marktgängigen Technologien keine Anwendungsmöglichkeiten. Für den Bau der Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen werden aber beim Ministerium für ländlichen Raum Fördermittel beantragt.
Zu 3: Alle städtischen Sanierungen werden derzeit dahingehend geprüft, ob eine Förderung im Programm KLIMASCHUTZ-PLUS des Landes Baden-Württemberg möglich ist.
Bei den 4 Schulen, die im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Stadt saniert werden, werden die Förderrichtlinien des Programms KLIMASCHUTZ-PLUS nur teilweise erfüllt. Geeignet für einen Antrag erscheinen die Sanierung der Hohensteinschule und der Grundschule Kaltental.
Grundsätzlich sind alle Projekte zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden förderfähig. Dabei kann es sich um die Erneuerung der Heizungsanlagen, um Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden, um Maßnahmen an der Warmwasserbereitung, der Beleuchtung, der Lüftung oder um den Einbau von Einzelraumregelungen handeln. Auch solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung können gefördert werden, ebenso der Einbau von BHKW‘s. Allerdings ist eine Förderung nur dann möglich, wenn nicht durch andere gesetzliche Vorgaben wie z.B. die Energieeinsparverordnung eine Erneuerung oder ein Austausch ohnehin notwendig ist.