Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag

57/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/16/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: Ob 1517-00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/24/2003
Betreff
    Förderprogramm KLIMASCHUTZ-PLUS des Landes Baden-Württemberg
    für Kommunen und Landkreise
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu 1: In dem seit Juli 2002 vom Land Baden-Württemberg angebotenen Förderprogramm
1) Erneuerung der Unterführungsbeleuchtung B 14 am Gebhard-Müller-Platz
2) Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Heumaden/Lederberg
3) Sanierung Rathaus (Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Einbau einer 4) Erneuerung der Lüftungsanlage Gustav-Werner-Schule mit Einbau einer Wärmerückgewinnung
5) Wärmedämmung im Krankenhaus Bad Cannstatt (Bunkerbau)
6) Einbau einer Wärmerückgewinnung in die Lüftungsanlage des Hallenbads Feuerbach


Zu 2: Für den Bau der Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen sieht das KLIMASCHUTZ-PLUS-Programm des Landes Baden-Württemberg keine Förderung vor. Dieses Programm fördert lediglich Holzfeuerungen, in denen gleichzeitig Strom erzeugt wird. In den städtischen Liegenschaften gibt es mit heute marktgängigen Technologien keine Anwendungsmöglichkeiten. Für den Bau der Holzhackschnitzelverbrennungsanlagen werden aber beim Ministerium für ländlichen Raum Fördermittel beantragt.

Zu 3: Alle städtischen Sanierungen werden derzeit dahingehend geprüft, ob eine Förderung im Programm KLIMASCHUTZ-PLUS des Landes Baden-Württemberg möglich ist.

Grundsätzlich sind alle Projekte zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden förderfähig. Dabei kann es sich um die Erneuerung der Heizungsanlagen, um Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden, um Maßnahmen an der Warmwasserbereitung, der Beleuchtung, der Lüftung oder um den Einbau von Einzelraumregelungen handeln. Auch solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung können gefördert werden, ebenso der Einbau von BHKW‘s. Allerdings ist eine Förderung nur dann möglich, wenn nicht durch andere gesetzliche Vorgaben wie z.B. die Energieeinsparverordnung eine Erneuerung oder ein Austausch ohnehin notwendig ist.





Dr. Wolfgang Schuster