Stellungnahme zum Antrag
394/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/17/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 5612-01.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/18/2001
Betreff
    Forderungen des Sportkreises zum Doppelhaushalt 2002/2003
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. und 2.

Der Sportausschuss des Gemeinderats hat sich im Rahmen seiner Klausurtagung im September 2000 eingehend mit dem Thema “Künftige Schwerpunkte des Sportstättenbaus in Stuttgart” befasst. Bestandteil dieser Thematik waren auch die in der Zusammenstellung des Sportkreises aufgeführten Projekte. Auf der Basis der Ergebnisse der Klausurtagung wurde eine Liste der “Dringlichsten Sportbauvorhaben - Anmeldung neuer Sportbauvorhaben zum Investitionsprogramm 2002/2003 - (GRDrs. 352/2001)” erstellt. Diese Zusammenstellung der dringlichsten Sportbauvorhaben wurde am 08.05.2001 und am 17.07.2001 im Sportausschuss des Gemeinderats beraten und einschließlich der Dringlichkeitsreihenfolge einvernehmlich akzeptiert. In der Dringlichkeitsliste ist auch der jeweilige Gesamtaufwand und der Planungsstand der einzelnen Vorhaben dargestellt.

Grundsätzlich müssen für die Aufnahme von neuen Baumaßnahmen in den Haushaltsplan bestimmte Voraussetzungen (z. B. Planung bis Leistungsphase 3 HOAI, Kostenberechnung nach DIN 276) vorliegen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Dringlichkeitsliste der Sportbauvorhaben und unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, wird die Verwaltung zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2002/2003 – wie in den Vorjahren – sowohl eine Vorschlagsliste zur Ergänzung des Investitionsprogramms als auch eine Liste für weitere mögliche Investitionen mit Prioritätenfestsetzung vorlegen.

Zum Themenbereich “Grundsätze der Sportförderung in Stuttgart – Weiterentwicklung/Neue Bereiche –” wird im Sportausschuss des Gemeinderats am 23.10.2001 eine entsprechende Mitteilungsvorlage (GRDrs. 811/2001) behandelt.





Dr. Wolfgang Schuster