Stellungnahme zum Antrag
287/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/20/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB3761-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/08/2002
Betreff
    Zustand der Lusthausruine im Schloßgarten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags


Zwischenbescheid

Das staatliche Vermögens- und Hochbauamt wurde um eine Stellungnahme gebeten, die noch nicht vorliegt.

Bezüglich Stuttgart 21, wird in Anlage 1 / III Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 folgende Aussage zur Ruine des Lusthauses gemacht:

“Aufgrund der Bauarbeiten, insbesondere der Rammarbeiten ergeben sich Erschütterungen, die sich auf die im Nahbereich liegenden Baudenkmale unter Umständen negativ auswirken und zu setzungs- und erschütterungsbedingten Bauschäden führen können. Besonders gefährdet sind hierbei die unmittelbar neben den Baugruben stehenden Baudenkmale in der Jägerstraße 26, die Ruine des Lusthauses, das Königin- Katharina-Stift und die Gebäude der Willy-Brandt-Straße 8 und 12.”

Zur Sicherung des Denkmals sind vom Verursacher Maßnahmen zum Schutz der Denkmale vorzunehmen, hierzu gehören Beweissicherungsverfahren, Erschütterungsmessungen, Vorsorge- und Gegenmaßnahmen, die zur dauerhaften Sicherung der Denkmale führen. Ziel muss die Erhaltung des Kulturdenkmals “in situ”
- nicht die Translozierung – sein.







Dr. Wolfgang Schuster