Anlagen: Text des Antrags Zwischenbescheid Das staatliche Vermögens- und Hochbauamt wurde um eine Stellungnahme gebeten, die noch nicht vorliegt. Bezüglich Stuttgart 21, wird in Anlage 1 / III Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 folgende Aussage zur Ruine des Lusthauses gemacht: “Aufgrund der Bauarbeiten, insbesondere der Rammarbeiten ergeben sich Erschütterungen, die sich auf die im Nahbereich liegenden Baudenkmale unter Umständen negativ auswirken und zu setzungs- und erschütterungsbedingten Bauschäden führen können. Besonders gefährdet sind hierbei die unmittelbar neben den Baugruben stehenden Baudenkmale in der Jägerstraße 26, die Ruine des Lusthauses, das Königin- Katharina-Stift und die Gebäude der Willy-Brandt-Straße 8 und 12.” Zur Sicherung des Denkmals sind vom Verursacher Maßnahmen zum Schutz der Denkmale vorzunehmen, hierzu gehören Beweissicherungsverfahren, Erschütterungsmessungen, Vorsorge- und Gegenmaßnahmen, die zur dauerhaften Sicherung der Denkmale führen. Ziel muss die Erhaltung des Kulturdenkmals “in situ” - nicht die Translozierung – sein. Dr. Wolfgang Schuster