Stellungnahme zum Antrag
156/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/30/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5603 - 01.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/06/2009
Betreff
    Slack-Spots für die Mobilität von Jugendlichen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Am 4.7.2008 wurde aufgrund des Antrages Nr. 175/2008 ein Gespräch im Garten-, Friedhofs- und Forstamt mit Vertretern der Slacklinen Initiative und des Sportkreises geführt, in der die Schaffung von Standorten für den neuen Trendsport erörtert wurde. Die von Seiten der Verwaltung angebotene, gemeinsame Standortprüfung wurde von den Vertretern der Slackline-Initiative bis zum Frühjahr 2009 nicht wahrgenommen.

Zu den im vorliegenden Antrag formulierten Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: · Die Bereitstellung von sogenannten Slackspots als Befestigungspunkte soll an vorhandenen Mauern oder einzubauenden Stahlpfosten in geeigneten Spielflächen und Grünanlagen vorgenommen werden. Dafür hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. Die Balanciergurte und weitere notwendige Ausstattungen müssen die Sporttreibenden mitbringen. Zunächst soll zur Feststellung des Bedarfs und der Einhaltung notwendiger Regeln nur einige Slackspots erstellt werden. Bei steigendem Bedarf und verträglicher Nutzung kann ein Ausbau erfolgen.
· Die vorgeschlagene Fläche für „Slacklinen-Spots“ am Mozartplatz hat sich nach Prüfung durch die Verwaltung als nicht geeignet erwiesen, da teilweise Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden müssten.
· Der Standort am Leipziger Platz ist geeignet. Erforderliche Haushaltsmittel werden zum HHPlan 2010/11 angemeldet oder eine Mittelbereitstellung aus der Investitionspauschale im Rahmen der Beratungen im Arbeitskreis Spielflächen festgelegt.
· Der Standort im Moltkeareal ist für den Slacklinen Sport nicht geeignet, da alle Flächen mit einer definierten Nutzung belegt sind und diese nicht zugunsten von Slacklinen aufgegeben werden sollen.
· Im Bereich Urban-/Schützenstraße ist die Schaffung eines Slacklinen-Angebotes möglich. Erforderliche Haushaltsmittel werden zum HHPlan 2010/11 angemeldet oder eine Mittelbereitstellung aus der Investitionspauschale im Rahmen der Beratungen im Arbeitskreis Spielflächen festgelegt.

· Die Auswahl von geeigneten Bäumen in Grünanlagen für Slacklinen wurde am 6. Mai 2009 gemeinsam zwischen dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt und einem Vertreter der Slacklinen-Initiative (Fa. Slackline Tools) getroffen. Danach sind im Stadtgarten sechs Bäume und im Park Villa Berg vier Bäume versuchsweise für die Ausübung des Sports bereitgestellt und gekennzeichnet worden. Nutzungsregelungen und Baumschonmaßnahmen werden durch entsprechende Beschilderungen bekannt gemacht. Diese werden, wie auch die Standorte, im Internet veröffentlicht. Es wurde vereinbart, dass bei Auftreten von Schäden an den Bäumen der Versuch abgebrochen wird.

· Für den Bereich der Schulaußenanlagen (Schulhöfe, Schulsportplätze, Rasen- und Gehölzflächen) stimmt die Verwaltung einer Bereitstellung von Standorten oder Bäumen für das Slacklinen nicht zu. Diese werden bereits in vielfältiger Weise von Kindern und Jugendlichen in unterrichtsfreien Zeiten genutzt. Dies geschieht ohne Beaufsichtigung und auf eigene Verantwortung. Es ist zu befürchten, dass durch die Einrichtung von „Slack-Spots“ ein zusätzliches Gefahrenpotential für Verletzungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, entstehen könnte. Auch sollten am Baumbestand auf Schulhöfen, der z. T. bereits vorgeschädigt ist, weitere Schädigungen vermieden werden, da die zur Verfügung stehenden Mittel bereits seit Jahren nicht reichen, um alle notwendigen Pflegemaßnahmen sicherzustellen.








Dr. Wolfgang Schuster