Stellungnahme zum Antrag
587/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/03/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB St 6562 - 10.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/15/2000
Betreff
    Burgstallstraße Heslach, ehemaliges Gelände der Fa.Groß und Frölich
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Firma AHB-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main hat das Grundstück 2000 erworben.

Für das Areal wurde im Juni 1996 die Baugenehmigung für die Errichtung von 114 Wohnungen als Geschosswohnungsbau mit zusätzlichen Läden, Praxen und 124 Tiefgaragenstellplätzen erteilt. Nach Ablauf der 3-Jahres-Frist ist die Genehmigung mittlerweile verfallen.

Im März 1998 wurde für dasselbe Grundstück eine Baugenehmigung für den Bau von 48 Reihenhäusern mit einer Tiefgarage erteilt. Diese Genehmigung wurde bislang nicht umgesetzt. Die Verwaltung hat keine Möglichkeit eine Realisierung zu erzwingen.

Planungsrechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar:

Das Flurstück 5006/1 (ehem. Gelände Gross & Froelich) befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Burgstall-/Bachwiesenstraße” (1966/51).

Dieser Bebauungsplan setzt als Nutzungsart Mischgebiet (§ 6 BauNVO von 1962) fest. Ein Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

Als zulässiges Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 fest. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf maximal 4 begrenzt. Festgesetzt ist darüber hinaus geschlossene Bauweise. Die festgesetzten Baugrenzen umfahren weitestgehend den ehemaligen Gebäudebestand.

Im Juli 2000 erfolgte durch das Baurechtsamt eine Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen des Bauplatzes. Dabei wurden Gehwegschäden und teilweise fehlende Absturzsicherungen (Bauzaun) festgestellt und deren Beseitigung beim Eigentümer angemahnt.

Bei einer erneuten Kontrolle im September konnte festgestellt werden, dass die Gehwegschäden zwischenzeitlich behoben und die fehlenden Absturzsicherungen angebracht waren.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung bemüht sich die AHB derzeit um eine Weiterveräußerung des Grundstücks an Dritte. Dass dies bisher nicht gelang, dürfte an den Preisvorstellungen des Veräußerers liegen. Die Verwaltung könnte sich gut vorstellen, auf dem Areal kostengünstigen Wohnungsbau für junge Familien zu realisieren. Die SWSG wäre hierzu grundsätzlich bereit, macht dies jedoch von einem akzeptablen Grundstückspreis abhängig.

Parallel laufen derzeit Überlegungen des Landeswohlfahrtsverbandes, auf dem Areal eine Altenpflegeeinrichtung zu erstellen.







Dr. Wolfgang Schuster