Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
493/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/24/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/14/2000
Betreff
    Entwicklung der Tagesbetreuung in Stuttgart
    Beschlussvorlage 636/2000
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.07.2000 die Ergänzung der Vorlage Nr. 636/2000 mit folgenden Zusätzen beschlossen:
1. Zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Verbesserung der Planungsgrundlagen werden zeitlich befristet 2 zusätzliche Stellen geschaffen,
2. die Verwaltung zeigt auf, wie der Aufwand für den Ausbau der Einrichtungen im Haushalt zumindest teilweise gedeckt werden kann.
Im Wesentlichen wurde auf die genannten Anträge bei der Beratung eingegangen.
Im Einzelnen wird zu folgenden Punkten Stellung genommen:

Finanzierung im Doppelhaushalt 2000/2001

Zur teilweisen Deckung der zusätzlichen Mittel für die vorgesehene Angebotserweiterung in der Kindertagesbetreuung sind folgende Stellen zur Streichung vorgesehen:

1. 10,5 Stellen aus der Organisationsentwicklung des Jugendamtes

2,5 der 6,5 Stellen sind durch Mitarbeiter/-innen im Erziehungs- oder Sonderurlaub blockiert, verursachen keine Kosten können derzeit aber nicht endgültig gestrichen werden.

2000 2,5 (s.o.) 254.900 DM
2000 0,75 56.520 DM
2001 1,00 101.960 DM
2002 2,25 178.460 DM

Summe 591.840 DM

2002 ff 4,0 345.440 DM

Bei vier der 10,5 Stellen, die infolge der Organisationsentwicklung zur Streichung vorgesehen sind, sind die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Fluktuation noch unterzubringen. Ein konkreter Zeitraum ist aufgrund der Besonderheit der Fälle heute noch nicht zu abzusehen.

2. 5 IAV Stellen

2002 5 Stellen 528.180 DM

3. 8,7 Stellen aus Gruppenschließungen im Bereich der städt.
Kindertageseinrichtungen

Derzeit ist absehbar, dass durch Gruppenschließungen in den Jahren 2000/2001 insgesamt 8,7 Stellen frei werden. Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses während der Haushaltsplanberatungen 2000/2001 war ursprünglich vorgesehen, diese Stellen zur abschließenden Umsetzung der Vor- und Nachbereitungszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen einzusetzen.

2000 6,7 Stellen 456.270 DM
2002 2,0 Stellen 144.200 DM

Summe 600.470 DM

Durch Stellenstreichungen und der Aussetzung/zeitlichen Streckung der Umsetzung der Vor- und Nachbereitungszeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden damit aus dem Haushalt des Jugendamtes insgesamt bis 2002 1.720.490 DM und anschließend weitere 345.440 DM zur teilweisen Deckung der Kosten der Angebotserweiterung im Kindertagesbetreuungsbereich vorgeschlagen.

Weitere Einsparungen im Haushalt des Jugendamtes sind nicht möglich. Wobei die Anstrengungen im Rahmen des Projekts “Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung” zu einer Kostenreduzierung im Haushalt der Jugendhilfe beigetragen haben. Im Verhältnis zu anderen Stadtgebieten mit deutlichen Kostensteigerungen im Bereich der Erziehungshilfen, hat das Projekt in dem Stadtteil, in dem es seit zwei Jahren besteht, zu einer durchaus nennenswerten Kostendämpfung und damit letztlich Kosteneinsparung geführt.

Die restlichen lfd. Folgekosten in Höhe von 1.725.228 DM (die erst nach 2002 zu realisierenden 345.440 DM sind nicht mit einberechnet) sowie einmalige Investitionskosten in Höhe von 1.294.000 DM müßten aus der Deckungsreserve entnommen werden.

Schule/Kernzeiten/Hort

Das Schulverwaltungsamt und das Jugendamt werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, im System Kernzeiten/Schule möglichst viele Betreuungsbedürfnisse der Eltern abzudecken. Horte des Jugendamtes sollen nur für die Eltern angeboten werden, die unabdingbar einen ganztägigen Betreuungsbedarf haben. Auf den geänderten Beschlußantrag Ziffer 4 wird verwiesen.

Die in Ziffer 3 des Beschlussantrages vorgeschlagene Befristung bezieht sich auf die Anzahl der neuen Hortgruppen und nicht auf die einzelnen genannten Projekte. Sobald sich im Hortbereich freie Plätze ergeben, werden die Ressourcen wie bisher entsprechend abgebaut, gegebenenfalls umgeschichtet.

Förderung der Krippen

Mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 224/2000 hat der Gemeinderat die Neuregelung der Förderung der Betriebskosten von Krippen beschlossen. Die von den Krippenträgern beantragte 5 %ige Erhöhung der Zuschüsse fand keine Mehrheit. Die Verwaltung wird in den nächsten Monaten mit allen Krippen Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, die Möglichkeiten von Ausgabenminimierungen auszuschöpfen und Ende des Jahres eine Vorlage in die zuständigen Ausschüsse einbringen.

Bedarfsübersicht und Planung

Die Verwaltung wird künftig jeweils im ersten Quartal eines Jahres zum Stichtag 31.12. dem Gemeinderat eine Übersicht über den Bestand und die Auslastung aller Einrichtungen vorlegen sowie einen Vorschlag der daraus resultierenden Maßnahmen.

Im Jugendamt wird dazu zentral eine EDV-gestützte Datenbank aufgebaut, in der die freien Plätze, die belegten Plätze und die Wartelisten aller städtischen Einrichtungen und der Einrichtungen freier Träger erkennbar sind. Die Einrichtungen erhalten den Zugriff auf die Daten, so dass Mehrfachmeldungen erkannt werden können. Das EDV-Projekt wird mit erster Priorität vorangetrieben, um bereits im nächsten Jahr auf eine verbesserte Datengrundlage zurückgreifen zu können.

Ressourcen zur Umsetzung

Zur Verbesserung der Planungsgrundlagen und zur Umsetzung der Maßnahmen ist es erforderlich, wenigstens zwei Stellen zumindest für drei Jahre im Verwaltungs- und EDV-Bereich zu schaffen.

Für zusätzlich notwendige Hard- und Software wird mit einem geschätzten Aufwand von 200.000 DM gerechnet.





Dr. Wolfgang Schuster