Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/17/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6302 - 02.0
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Kotz Alexander (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
01/23/2009
Betreff
Jahresbauarbeiten des Hochbauamtes 2008/2009
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
§ Gab es Bezirke, in denen gegenüber den vergangenen Jahren überdurchschnittlich viele Aufträge in einzelnen Gewerken vergeben wurden?
Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Bieter kann die Auftragsverteilung in den Bezirken sehr unterschiedlich ausfallen. Anzahl und Umfang der Bauunterhaltungsmaßnahmen können im Voraus nicht mit einer ausreichenden Sicherheit eingeschätzt werden, da oft durch unvorhergesehene Entwicklungen eine neue Sachlage bei der Prioritätensetzung entstehen kann. Vor der Ausschreibung der Jahreslose sind deshalb weder Anzahl und Umfang der Baumaßnahmen noch der Einzelgewerke hinreichend präzise bekannt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen kann deshalb je nach Leistungsfähigkeit der beauftragten Bieter eine stark divergierende Auftragsverteilung nicht vermieden
werden.
§ Gab es Fälle, in denen die beauftragten Firmen nicht im gewünschten Zeitrahmen die Arbeiten ausführen konnten?
Saisonal bedingte Engpässe, eine hohe Zahl von Jahresbauaufträgen und eine eventuell insgesamt gute Auftragslage in einzelnen Gewerken und Bezirken
führte dazu, dass einige Firmen so ausgelastet waren, dass Arbeiten nicht im
erforderlichen Zeitrahmen ausgeführt werden konnten. Aufträge durch die Bauherrenämter gehen zudem oft so kurzfristig ein, dass eine zeitgerechte Personalplanung der beauftragten Firmen (insbesondere in den Schulferien) nicht möglich ist. Die Anzahl der zu beauftragenden Firmen pro Bezirk wird vor der Ausschreibung aufgrund der Rückmeldungen aus der Bauunterhaltung bei jeder neuen Jahresbauausschreibung neu festgelegt (Transparenzgebot). Ein Abweichen hiervon ist nur in Ausnahmefällen möglich.
§ Hat die Verwaltung von der Möglichkeit der weiteren Beauftragung von Firmen Gebrauch gemacht?
In Einzelfällen, in denen die Leistungsfähigkeit der beauftragten Firmen
überschritten war, wurde dies so gehandhabt.