Beantwortung zur Anfrage
403/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/29/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3752



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/18/2001
Betreff
    Schutz der Krailenshalde
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu 1.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet überwiegend landwirtschaftliche Fläche dar. Es ist zudem beinahe flächendeckend durch die alte Sammelverordnung von 1961 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Auf einzelnen Flurstücken sind Trockenmauerbestände als besonders geschützte Biotope nach § 24a Naturschutzgesetz kartiert. Im Regionalplan ist für diesen Freiraum außerdem eine Regionale Grünzäsur ausgewiesen. Der südliche Teil ist durch Bebauungsplan 1989/25 als "Gartenhausgebiet Krailenshalde" ausgewiesen. Die Landeshauptstadt Stuttgart besitzt im Krailenshaldengebiet insgesamt rd. 45 Grundstücke.

Zu 2.

Die städtischen Grundstücke werden vom Außendienstmitarbeiter des Liegenschaftsamtes sporadisch kontrolliert. Bei Beschwerden wird im Einzelfall unverzüglich mit dem Pächter Kontakt aufgenommen. Die naturnahe und rechtsmäßige Nutzung wird im Pachtantrag geregelt. Bei Verstößen erhalten die Pächter eine schriftliche Abmahnung; ggfls. mit Kündigungsandrohung. Eine regelmäßige Überwachung der im privaten Besitz befindlichen Grundstücke auf baurechtliche oder naturschutzrechtliche Verstöße ist aus personellen Gründen nicht möglich.

Zu 3.

Im Bereich "Dachsrain" wurde am 13.06.1971 der Bebauungsplan 1971/3 "Bundesstraße B10/B27, Krailenshalden-, Heilbronner Straße" beschlossen. Die im Bebauungsplan festgesetzte offene Verkehrsfläche entspricht nicht mehr den Planungsabsichten der Stadt und wird somit nicht weiterverfolgt.


Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Heilbronner Straße (B10/B27) als regionale Verbindung, Straßentyp II dargestellt. Gemäß dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zum Ausbau der Heilbronner Straße haben das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt konkrete Planungen für den 6-spurigen Ausbau vorgelegt. Der Baubeginn ist für 2003/2004 vorgesehen. Darüber hinaus wurde im FNP 2010 die Option für den Bau des Dachsraintunnels aufgenommen. Eine Realisierung der Tunnellösung ist zur Zeit nicht absehbar.






Dr. Wolfgang Schuster