Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
312/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/24/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3503-02



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/05/2001
Betreff
    Staatstheater Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Im Jahre 1999 hat Minister a.D. von Trotha als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Staatstheaters anlässlich der Verlängerung des Intendantenvertrages mit Klaus Zehelein für das Projekt “Forum Neues Musiktheater” eine Bemühenserklärung abgegeben. Gemäss § 4 a des Staatstheatervertrages ist der Verwaltungsrat für die Anstellung des Generalintendanten zuständig. Da ein solcher nicht bestellt ist, ergibt sich die Zuständigkeit des Verwaltungsrates für alle drei gleichberechtigten Spartenleiter: Opernintendant, Schauspielintendant und Ballettdirektor. Die Bemühenserklärung des Verwaltungsratsvorsitzenden, dem die Mitglieder des Verwaltungsrates zugestimmt haben, steht somit im Zusammenhang mit der Verlängerung des Intendantenvertrages mit Herrn Klaus Zehelein. Rechtlich gesehen hat das Land als Anstellungskörperschaft und direkter Vertragspartner des Intendanten die Realisierung der Bemühenszusage zu fördern. Auf Grund der Zustimmung im Verwaltungsrat zu dieser Bemühenserklärung ist auch die Stadt gefordert, auch wenn es keinen Rechtsanspruch gibt. 2. Gemäss § 1 Abs. 3 des Staatstheatervertrages sind Stadt und Land darin einig, dass zu den Einrichtungen des Staatstheaters auch die Einrichtung und der Betrieb der Ballettschule (Cranko-Schule) gehören. In welchem Umfang Investitionen für die Cranko-Schule notwendig und von der Stadt mit zu finanzieren sind, bedarf der Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat. Diese Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt der Gremien von Stadt und Land. Kommt es zu keiner Einigung, können die geforderten Investitionen entweder nicht vorgenommen werden, oder aber es besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Vertragsänderung bzw. Anpassung.

3. Gemäss Vertrag vom 26. Juni 1976 beteiligt sich das Land Baden-Württemberg am bereinigten finanziellen Abmangel der Stuttgarter Philharmoniker zur Hälfte. Dieser umfasst sämtliche mit dem Betrieb des Orchesters verbundenen, durch Konzerteinnahmen und andere eigene Erträge sowie Zuschüsse Dritter nicht gedeckten personellen und sächlichen Aufwendungen. Der städtische Haushaltsansatz ist mit dem Land abzustimmen. Das Land hat jedoch den Zuschuss einseitig gedeckelt. Bis einschliesslich 1999 bestand noch ein Guthaben des Landes, das sukzessive mit dem übersteigenden Zuschussbedarf verrechnet werden konnte. Die Verhandlungen mit dem Land über eine Bereinigung der vom Land einseitig vorgenommenen vertragswidrigen Praxis laufen noch. Die Stadt wird gegenüber dem Land auf der Erfüllung des Vertrages vom 28. 6. 1976 bestehen. In einem Gespräch mit dem neuen Wissenschafts- und Kunstminister, Herrn Professor Dr. Frankenberg, habe ich die Problematik nachdrücklich dargestellt. Das Ministerium wird die Zuschüsse in die Entwicklung bei den Orchestern im Hinblick auf entstandene Härten überprüfen. Ich gehe davon aus, dass das Land sich künftig vertragsgemäss verhält. Ferner habe ich Herrn Professor Dr. Frankenberg gebeten, die einseitige Zuschusskürzung für das Stuttgarter Kammerorchester zu korrigieren, denn sie ist weder sachlich noch finanziell noch künstlerisch zu rechtfertigen.





Dr. Wolfgang Schuster