Stellungnahme zum Antrag

411/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/09/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9002-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/02/2002
Betreff
    Haushaltssicherungskonzept und
    haushaltswirtschaftliche Maßnahmen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Die Inanspruchnahme von Mitteln der Sonderrücklage als innere Darlehen ist jeweils beim Rechnungsabschluß vom Gemeinderat zu beschließen (vgl. GRDrs 1109/2002). Ich schlage vor, in diesem Zusammenhang den Zinssatz, die tilgungsfreien Jahre und den Zeitraum der Tilgung festzulegen.

Durch die Festlegung der Darlehensbedingungen wie bei einem Kreditmarktdarlehen wäre der Schuldendienst in den betreffenden Haushalten zu berücksichtigen. Zur Deckung der Schuldendienstleistungen würden vorrangig die haushaltswirksamen Einsparungen aus den weiteren strukturellen Maßnahmen zur Verwaltungsreform herangezogen. Der Schuldendienst hätte damit Priorität vor zusätzlichen Ausgaben, was eine verstärkte Haushaltsdisziplin zur Folge hätte.

Eine kreditmarktähnliche Verzinsung der inneren Darlehen würde es ermöglichen, die Erträge der Stadt aus der Anlage des Veräußerungserlöses der Energiebeteiligungen in vollem Umfang abzubilden.

Zu 2.:
Die Übersicht über die zur Verfügung stehenden Grunderwerbsmittel wurde vorgelegt. Danach können die Maßnahmen im Berufschulbereich, wie bei den Beratungen über den Doppelhaushalt 2002/2003 vorgesehen, verwirklicht werden.

Zu 3.:
Über zusätzliche Investitionen und deren Finanzierung ist im Rahmen der Beratungen über den Doppelhaushalt 2004/2005 im Herbst 2003 zu entscheiden.


Dr. Wolfgang Schuster