Stellungnahme zum Antrag
272/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/01/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1206-02.07



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/29/2003
Betreff
    Verbesserungen in der Laustraße in Sonnenberg
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung hat die vorgetragenen Verbesserungsvorschläge schon in der Vergangenheit mehrfach geprüft und daraufhin folgendes veranlasst:

Zu 1. :

Die Wegweisung wurde in der Form optimiert, dass sowohl die überörtliche Wegweisung als auch die innerörtliche Wegweisung zwischen den Stadtteilen Möhringen und Degerloch bzw. umgekehrt über die Peregrinastraße und Sigmaringer Straße, nicht aber über die Relation Laustraße – Rembrandtstraße erfolgt.

Zu 2. :

Es wurde, insbesondere auch zur Lärmminderung, ein Verkehrsverbot für Lkw ausgenommen Anlieger angeordnet. Eine Reduzierung der innerorts allgemein zulässigen Höchstgeschwin-digkeit von 50 km/h auf 40 km/h ist weder verkehrssicherheitlich noch als Maßnahme des Lärmschutzes zu begründen und damit nach der Straßenverkehrsordnung unzulässig.

Zu 3. :

Durch die provisorische Schließung der früheren Abbiegespur wurde die Abbiegemöglichkeit in Richtung Sonnenberg bereits erschwert. Die Realisierung einer endgültigen Lösung hängt davon ab, ob dafür Haus-haltsmittel zur Verfügung gestellt werden können.



Weitere Maßnahmen sind nicht begründbar, weil die Laustraße als Haupterschließungsstraße für den Stadtteil Sonnenberg Teil des Vorbehaltsstraßennetzes ist und damit gewisse Min-destanforderungen an den Ausbaustandard, so u.a. die Befahrbarkeit der Abbiegeradien für Anliefer-Lkw der dort ansässigen Geschäfte, erfüllt sein müssen.






Dr. Wolfgang Schuster