Stellungnahme zum Antrag
190/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/11/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4232-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/14/2006
Betreff
    Wohnungsnotfallhilfe - und was dann?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


1. Die SWSG ist grundsätzlich bereit, ein renovierungsbedürftiges Gebäude als
2. Unabhängig davon hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen seit 1990 über 400 Wohnungen für so genannte „Besondere Bedarfsgruppen“ gefördert (siehe aktueller Wohnungsbericht Seite 112). Bauträger sind insbesondere die Stiftung NESTWERK e.V. und die Ambulante Hilfe e.V., die diese Wohnungen zur Wohnungsversorgung der von ihnen oder anderen Institutionen betreuten Personen, die in der Regel auch in die städtische Vormerkdatei aufgenommen sind, erstellen und vermieten.






Dr. Wolfgang Schuster