Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/11/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4232-03
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
06/14/2006
Betreff
Wohnungsnotfallhilfe - und was dann?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Die SWSG ist grundsätzlich bereit, ein renovierungsbedürftiges Gebäude als
Pilotmaßnahme zur Verfügung zu stellen. Selbst bei reduziertem Standard und einer angenommenen Nutzungsdauer von nur 10 bis 15 Jahren entstehen nicht unerhebliche Renovierungs- und Umbaukosten. Die SWSG, die Stadt und der in Aussicht genommenen Träger sind derzeit in Verhandlungen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und wie die Investitionskosten finanzierbar sind. Die Stadt wird dem Gemeinderat wieder berichten, sobald das Ergebnis vorliegt.
2. Unabhängig davon hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen seit 1990 über 400 Wohnungen für so genannte „Besondere Bedarfsgruppen“ gefördert (siehe aktueller Wohnungsbericht Seite 112). Bauträger sind insbesondere die Stiftung NESTWERK e.V. und die Ambulante Hilfe e.V., die diese Wohnungen zur Wohnungsversorgung der von ihnen oder anderen Institutionen betreuten Personen, die in der Regel auch in die städtische Vormerkdatei aufgenommen sind, erstellen und vermieten.
Beide Vereine setzen ihre Aktivitäten auch in diesem Jahr fort. So plant z.B. die Ambulante Hilfe e.V. im Rahmen einer großen Umbaumaßnahme die Errichtung
von 7 Einzimmerwohnungen in dem städtischen Gebäude Raichbergstr. 1 in Obertürkheim. Das Bauvorhaben wird mit Neubaumitteln von Bund, Land und der Stadt gefördert. Außerdem, stellt die Stadt das Grundstück im verbilligten Erbbaurecht zur Verfügung.
Auch für die nächsten Jahre sind entsprechende Projekte vorgesehen.