Beantwortung zur Anfrage
339/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/03/2010
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6234-01.1



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/29/2008
Betreff
    Neugestaltung des Marktplatzes ad acta?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu Punkt 1:

Im Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen Stuttgart 27 – Innenstadt - wurde dargestellt, dass der Marktplatz in das zukünftige Sanierungsgebiet einbezogen wird. Der Antrag auf Aufnahme in ein Förderprogramm für das Programmjahr 2010 wurde inzwischen gestellt.

Ziel ist eine Neugestaltung des Marktplatzes aufbauend auf der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses. Für diese Umgestaltung wurden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht auch entsprechende Mittel vorgesehen, allerdings nur in der förderfähigen Höhe von 150,00 €/m², was nach den Erfahrungen mit der Umgestaltung der Königstraße als unzureichend anzusehen ist.

Unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Mittel in voller Höhe, muss die Stadt die Komplementärmittel (40 % aus 150 €/m²) sowie die darüber hinaus erforderlichen Mittel bereitstellen. Dies ist im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Gemeinderat zu entscheiden.

Ein weiteres Ziel der Sanierung ist die Modernisierung und städtebauliche Neuordnung des Blocks zwischen Marktplatz und Eberhardstraße sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere durch Verbesserung der Qualität der Marktstraße. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob der Fahrverkehr auf die Nutzung durch Marktbeschicker reduziert werden kann.




Zu Punkt 2:

Die unter dem Marktplatz befindliche Bunkeranlage ist nicht in der aktuellen Liste der Kulturdenkmale enthalten. Bei einem eventuellen Abbruch wäre die Denkmaleigenschaft zu prüfen. Ein Abriss oder eine Umnutzung wäre auch auf Grund der massiven Bausubstanz nur mit ganz erheblichem Aufwand möglich.

Grundsätzlich treffen Stadtentwicklungskonzept (STEK) und StadtKernZiele bezüglich der Einrichtung von Parkplätzen im Bereich der Innenstadt folgende Aussage: "Die Parkmöglichkeiten sollten möglichst nahe am Cityring liegen, um den Verkehr an den Hauptverkehrsstraßen direkt abzufangen und ein Verkehrschaos in den verkehrsberuhigten Bereichen zu vermeiden." Über den Cityring hinaus soll also nach Möglichkeit kein Verkehr in den Innenstadtbereich hineingezogen werden. Im Hinblick auf eine sinnvolle Gesamtplanung soll als neuer Baustein des Verkehrsentwicklungskonzepts auch ein Parkraumkonzept Innenstadt, vergleichbar dem im Stuttgarter Westen, erarbeitet werden.

Eine Tiefgarage unter dem Marktplatz könnte nicht direkt angefahren werden, weil Rampen weder im Bereich des Marktplatzes noch in der Markt- oder Münzstraße städtebaulich und gestalterisch zufrieden stellend angeordnet werden könnten.


Zu Punkt 3:

Für den Bereich der Rathausgarage wurde ein Wettbewerbsverfahren ausgelobt. Der Bereich Eichstraße soll aufgeweitet werden. An der Stelle der heutigen Garage soll ein Büro- und Geschäftshaus mit Tiefgarage entstehen. Die Wettbewerbsauslobung wurde dem UTA am 14.07.2009 vorgestellt. Die Preisträger des Realisierungswettbewerbs sind die Architekten Gessert + Randecker mit Vögele Architekten.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 wurde die Entscheidung getroffen, das Projekt zurückzustellen.






Dr. Wolfgang Schuster