Stellungnahme zum Antrag
207/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/28/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: 1205-06



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    06/24/2004
Betreff
    Sonderparkregelung für Fahrzeuge der ambulanten Pflegedienste - ein weiterer Versuch
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die Verwaltung sowie die politischen Gremien haben sich in der Vergangenheit wiederholt und sehr intensiv mit den Park- und Halteproblemen der ambulanten Pflegedienste befasst. An der Sachlage hat sich seit der Beantwortung des Gemeinderatsantrags 64/2002 nichts geändert. Der Gesetzgeber hat wohlweislich keine generelle Linie vorgegeben, da die Problematik bekannt ist. Bei gleichbleibendem Parkraumangebot würde nur der Kreis der Privilegierten vergrößert, das Parkproblem insgesamt jedoch nicht gelöst. Weil sich die Zahl der Ausnahmen auf einen nicht überschaubaren Umfang vermehren würde, bleibt gerade in einer Großstadt nichts anderes übrig, als sehr restriktiv zu verfahren. Allein in Stuttgart gibt es ca. 40 ambulante Pflegedienste mit zunehmender Tendenz. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Parkverboten kommt im Hinblick auf den knapp begrenzten städtischen Parkraum nur in begründeten Einzel- bzw. Härtefällen in Frage. Dafür sind der Straßenverkehrsbehörde plausible Einzelnachweise vorzulegen.

Bisher hat sich sehr gut bewährt, dass bereits im Rahmen der Verkehrsüberwachung bei der Beanstandung von Parkverstößen ein entgegenkommender Maßstab angelegt und damit den erhöhten Bedürfnissen der ambulanten Pflegedienste Rechnung getragen wird. Darüber hinaus stellt die Bußgeldstelle Verfahren bei Parkverstößen auch ein, sofern sie nicht grob verkehrswidrig oder gar gefährlich sind. Das Amt für öffentliche Ordnung ist bereit, im Einzelfall bei der Suche nach anderen Lösungen zu helfen, sofern dies von einzelnen ambulanten Pflegediensten gewünscht wird.




Zu 2:

Die Verwaltung begrüßt die Idee über die Presse an private Institutionen heranzutreten, dass diese freien privaten Parkraum den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung stellen. Seitens der Verwaltung wurde den ambulanten Pflegediensten immer empfohlen, sich mit Besitzern von privaten Stellplätzen in der Umgebung des Pflegeeinsatzes zu verständigen.