Stellungnahme zum Antrag
230/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/18/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7412-07



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD)
Datum
    08/28/2003
Betreff
    Friedhofserweiterung Feuerbach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Aus Sicht der Verwaltung reichen die derzeit vorhandenen Bestattungsflächen im Friedhof Feuerbach nicht aus.

Grundlage für die Flächenberechnung ist der Richtwert für Friedhofsflächenbedarf vom 31.07.1978 zum “Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes”. Im Bundes-durchschnitt werden als Bedarfsrichtwert für Friedhofsflächen 4 m² pro Einwohner zugrunde gelegt. Dieser Bedarfsrichtwert von 4 m² pro Einwohner sollte nicht unter-schritten werden, da er sich bereits an der untersten Grenze befindet und für einen wirtschaftlich geführten Bestattungsbetrieb unbedingt erforderlich ist. Er berück-sichtigt u.a.: Einwohnerzielzahl, Sterbeziffer, Bestattungsart (Erd- zu Feuerbe-stattung), Grabart (Erd- oder Urnengrab in Wahl- oder Reihenlage, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab etc.), Ruhefrist, Zeitfaktor (wie lange ein Grab benötigt wird), Topographie, geo- und hydrologische Bodenverhältnisse, Infrastruktur, Betriebs-einrichtungen sowie gärtnerischen Anlagen.

Demnach müssten in Feuerbach mit ca. 29.200 Einwohnern ca. 11,68 ha Friedhofs-flächen vorgehalten werden. Gegenüber dem Bestand von derzeit ca. 8,19 ha wäre rechnerisch eine Friedhofserweiterung um ca. 3,49 ha auf insgesamt ca. 11,68 ha erforderlich. Geplant ist vorerst nur ein Bauabschnitt mit 0,51 ha.

Die 0,51 ha große Fläche wurde am 25. Januar 2000 von der Stadt erworben. Der anfangs bestehende Pachtvertrag wurde gekündigt, weil man den Abbruch der Gebäude und den Ausbau schnellstmöglichst realisieren wollte. Bei der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen kam es jedoch zu Verzögerungen, so dass die Aufstellung des Bebauungsplanes sich zur Zeit noch im Verfahren befindet. Der Bebauungsplan soll im ersten Halbjahr 2004 Rechtsverbindlichkeit erlangen.



Zu Frage 1.
Der Bedarf an weiteren Belegungsflächen zeichnet sich ab, deshalb sollten bald-möglichst neue Grabfelder in der erworbenen Erweiterungsfläche erschlossen werden. Sobald die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Finanzierung gesichert ist, kann kurzfristig mit dem Ausbau begonnen werden.

Zu Frage 2 und 3.
Die für die Erweiterung des Friedhofs Feuerbach erforderlichen Mittel wurden zum Doppelhaushalt 2004/2005 von der Verwaltung als dringlich angemeldet (Anlage 3 zur Finanzplanung 2003 bis 2007).

Ein kurzfristige Verpachtung erscheint wenig aussichtsreich und nicht sinnvoll. Bis zur Realisierung des Ausbaus wird daher ein- bis zweimal jährlich auf den betreffen-den Flächen ein Säuberungsschnitt vorgenommen.






Dr. Wolfgang Schuster