Stellungnahme zum Antrag
125/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/16/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7651-04.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS) , DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/18/2006
Betreff
    Jahresbericht 2005 JobCenter
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Teil A

Der umfangreiche Fragenkatalog kann vom JobCenter nicht in allen Teilen, wie gewünscht, beantwortet werden, da hierfür das notwendige statistische Material der Bundesagentur für Arbeit in 2005 nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Wie Sie selbst in der Eingangformulierung feststellen, war das JobCenter 2005 vorrangig damit beschäftigt, die Strukturen aufzubauen und die Leistungsanträge zu bearbeiten, um die existenzielle Lebenssituation der Alg II-Anspruchsberechtigten zu sichern. Besonders im 1. Halbjahr 2005 war die Bündelung aller Kräfte auf die Leistungsgewährung besonders hoch, die arbeitsmarktlichen Aktivitäten noch nicht ausreichend organisiert.

Nicht zuletzt im Hinblick darauf hat die Trägerversammlung erst in ihrer 4. Sitzung am 05. Juli 2005 beschlossen, die JobCenter Geschäftsführung zu beauftragen, regelmäßig zu berichten. In Ausführung dieses Auftrags wird seit Juli 2005 ein monatliches Zahlenmonitoring herausgegeben und seit dem 3. Quartal 2005 werden Quartalsberichte veröffentlicht. Sowohl anhand des monatlichen Monitorings als auch der Quartalsberichte können die geschäftlichen Aktivitäten des JobCenters verfolgt werden, die sich an dem Konzept „Aktive Arbeitsmarktintegration für Stuttgart“ orientieren.

Dass 2005 für die bundesweit tätigen SGB II-Akteure ein Jahr des Aufbaus und in erster Linie ein Jahr der Leistungsgewährung war, ist auch bundespolitisch anerkannt und akzeptiert. Der bundeseinheitliche Zielvereinbarungsprozess für 2006 nimmt deshalb auch ausdrücklich Rücksicht auf die nur begrenzt vorhandenen Daten aus 2005.

Vor diesem Hintergrund ergäbe die Erhebung von Jahreszahlen ein Bild, das den zu bewältigenden hohen Anforderungen im JobCenter nicht gerecht werden würde. Das JobCenter Stuttgart geht deshalb im Wesentlichen auf die arbeitsmarktlichen Daten ein, die sich zusammengefasst aus den Berichten zum 3. und 4. Quartal 2005 ergeben.

Thema
Juli
August
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.

Bedarfsgemein-

schaften

20.028
20.595
20.631
20.776
20.795
20.763

Erwerbsfähige Hilfebedürftige Insgesamt
27.256
26.056
26.088
26.297
26.364
26.313

Erwerbsfähige Hilfebedürftige U25
4.518
4.208
4.106
4.080
4.042
3.965

Arbeitsuchende und Arbeitslose
24.451
24.744
25.176
25.748
26.453
26.560

Arbeitsuchende und Arbeitslose U25
2.959
2.890
2.804
2.950
3.217
3.052

Zugänge Alo und Asu ohne Übergänge AA/JC
1.443
1.585
1.733
2.391
2.758
2.065

Zugänge Alo und Asu U25 ohne Übergänge AA/JC
311
378
376
587
963
465

Abgänge Alo und Asu
1.603
1.883
2.146
2.410
2.974
3.437

Abgänge Alo und Asu U25
315
536
621
447
916
1.443

Alg II-Empfänger
25.390
26.056
26.088
26.297
26.364
26.313

Sozialgeld-Empfänger
9.680
9.894
9.840
9.978
10.027
10.034

Teil B

Zu 1.1:
Ø Die Zahlen der Beratungen und konkreten Stellenangeboten ist nicht ermittelbar.
Ø Mit Unterstützung des JobCenters wurden 3.393 erwerbsfähige Hilfebedürftige im 2. Halbjahr 2005 in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert.
Ø 1.517 erwerbsfähige Hilfebedürftige sind infolge selbst gesuchter Arbeitsplätze nicht mehr arbeitslos.
Ø Über die arbeitszeitmäßige Aufteilung (Vollzeit, Teilzeit, Mini-/Midi-Jobs) und Vertragslaufzeiten (unbefristet, befristet) kann keine Aussage getroffen werden.

Zu 1.2:

Die Zahl der Fälle mit Förderung durch Übernahme der Bewerbungskosten und/oder Reisekosten wird statistisch nicht erhoben. Es handelt sich jeweils um Einzelfallförderungen von bis zu 260 € im Jahr. Insgesamt wurde 2005 ein Betrag von 117.481 € aufgewendet.

Zu 1.3:

Im vergangenen Jahr sind 339 erwerbsfähige Hilfebedürftige in Trainingsmaßnahmen eingetreten, davon 272 im 3. und 4. Quartal.

Zu 1.4:

Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung wurden 2005 insgesamt 289 erwerbsfähige Hilfebedürftige gefördert, in den letzten beiden Quartale waren es 196 erwerbsfähige Hilfebedürftige. Da es sich bei der Weiterbildungsförderung um eine so genannte Notwendigkeitsförderung handelt, ist eine Beschreibung „der“ wichtigsten Maßnahme nicht möglich. Aus der Sicht der Individualförderung war jede Maßnahme „wichtig“.

Zu 1.5:

Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber wurden in 83 Fällen geleistet (63 im

2. Halbjahr 2005). Höhe und Dauer waren abhängig von der jeweiligen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Zahl der Vermittlungshemmnisse. Die Bandbreite der Förderung bewegte sich zwischen 30% für 3 Monate und bis 50% für 12 Monate. Für schwer behinderte Menschen und für besonders betroffene schwer behinderte Menschen kann von der Regelförderung sowohl der Höhe als auch der Dauer nach abgewichen werden.

Über die an den einzelnen Arbeitgeber erbrachte Förderdauer und –höhe kann keine Aussage getroffen werden. Ebenso gibt es keine Aufzeichnungen darüber, wie viele Arbeitsverhältnisse, die mit Eingliederungszuschüssen gefördert wurden, noch bestehen. Sobald die Nachbeschäftigungszeit, die der Förderdauer entspricht, abgelaufen ist, erlangt das JobCenter keine Kenntnis zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses.

Es wurden 2005 insgesamt 216.734 € für Eingliederungszuschüsse (ohne Zuschüsse bei Neugründungen) ausgegeben.

Zu 1.6:

Zur Zahl der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine kann nichts ausgesagt werden. Die zur Verfügung stehenden IT-Systeme lassen eine dementsprechende statistische Auswertung – noch – nicht zu. Ebenso verhält es sich mit den eingelösten Vermittlungsgutscheinen. Lediglich auf der Grundlage der ausgegebenen Mittel ist eine grobe Schätzung möglich. Bei einer durchschnittlichen Vermittlervergütung von 1.000 € und einem Förderumfang von rd. 37.105 € in 2005 kann davon ausgegangen werden, dass ca. 37 Vermittlungsgutscheine eingelöst wurden.

Alle Fälle, die mit Vermittlungsgutschein gefördert wurden, führten zu einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt, denn ein Gutschein wird ausschließlich zum Zwecke der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgestellt.

Zu 1.7:

Es wurden insgesamt 605.487 € für behinderungsgerechte Maßnahmen ausgegeben. Sie gliedern sich wie folgt:


- Zuschüsse Weiterbildungskosten für beh. Menschen 55.137 €
- Sonstige allgem. Leistungen für beh. Menschen 5.275 €
- Förderung schwer behinderter Menschen 188.539 €
- Erstattung Reha-Leistungen an öffentl.-rechtlicheTräger 356.536 €

Zur Zahl und Art der Eingliederungsmaßnahmen für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Behinderungen liegt keine Statistik vor.

Zu 2.1

Durch die Gewährung von Einstellungszuschüssen bei Neugründungen konnten

19 Arbeitgeber gefördert werden. Über die Zahl der dadurch noch bestehenden Arbeitsverhältnisse liegen keine Angaben vor.

Zu 2.2:

Einstiegsgeld wurde in 63 Fällen erbracht. In drei Fällen wurde die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert, mithin in 60 Fällen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Über die Zahl der noch bestehenden Arbeitsverhältnisse oder selbstständigen Existenzen gibt es keine Erkenntnisse.

Zu 3.1

Die Fragestellung meint erkennbar die durch das SGB II eröffnete Möglichkeit „sonstige weitere Leistungen“ zu erbringen. Im 3. und 4. Quartal 2005 wurden 430 zugegangene Förderfälle verzeichnet, Ende des Jahres war ein Bestand von 568 Förderfällen festzustellen. An Förderleistungen wurden im abgelaufenen Jahr 1.148.263 € erbracht.

Zu 3.2:

Keine Daten vorhanden.

Zu 3.3:

Die Aufgabe der Bedarfsfeststellung, Kostenzusage und Abrechnung bei Belegung von Einrichtungen und Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe wurde in ca. 280 bis 300 SGB II – Fällen vom JobCenter Stuttgart unterstützt. Konkretere Aufzeichnungen sind nicht verfügbar, weil die Einrichtungen nicht personenbezogen sondern monatsweise abrechnen.

Zu 4:

2005 wurden vom JobCenter 2.921 erwerbsfähige Hilfebedürftige in Arbeitsgelegenheiten bei den fünf Stuttgarter Sozialunternehmen zugewiesen. Im Durchschnitt belief sich die Zuweisungsdauer auf etwas über 5 Monate.

Die Förderung von Arbeitsgelegenheiten ist neben den „klassischen“ Eingliederungsinstrumenten des § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit den Bestimmungen des SGB III zur aktiven Arbeitsförderung eine Leistung, mit der letztendlich auch das Ziel verfolgt wird, erwerbsfähige Hilfebedürftige in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Aus diesem Grunde wird darauf geachtet, dass die Inhalte von Arbeitsgelegenheiten dahingehend ausgerichtet sind, dass durch soziale und psychische Stabilisierung (einschließlich tagesstrukturiertes Arbeiten), Beibehaltung von Arbeitstechniken und -fertigkeiten sowie Qualifizierung ein Integrationserfolg angestrebt wird. Die Tatsache, dass in 240 Fällen durch die Förderung einer Arbeitsgelegenheit eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden konnte, spricht dafür, dass eine Arbeitsgelegenheit zur Verbesserung der Integrationschancen beiträgt.

Zu 5.1:

Spezielle Angaben zum Personenkreis der U25-jährigen stehen nicht zur Verfügung. Aus den zur Verfügung stehenden Zahlen über den Abgang aus Arbeitslosigkeit ergibt sich lediglich, dass im 2. Halbjahr 2005 sich 647 junge Menschen in Erwerbstätigkeit und 671 in Ausbildung abgemeldet haben.

Zu 5.2:

Die Zahl der Beratungen und Abstimmungen ist nicht ermittelbar.

Zu 5.3:

Keine Daten vorhanden.

Zu 5.4:

Keine Daten vorhanden.

Zu 5.5:

369 Jugendliche und junge Erwachsene wurden 2005 in eine Arbeitsgelegenheit bei den fünf Sozialunternehmen zugewiesen.

Zu 5.6:

Keine Daten vorhanden.

Zu 5.7:

158 Personen unter 25 Jahre traten 2005 eine betriebliche Ausbildung an.

Zu 5.8:

442 Jugendliche und junge Erwachsene wurden 2005 in ein Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelt.

Zu 6.1:

Die Leistungsangebote (neu: Leistungstypen) waren und sind bei der Förderung von Arbeitsgelegenheiten vom persönlichen Ansprechpartner zu beachten. Über diesen individuellen Vorgang wurden keine Aufzeichnungen geführt. Auch kann nicht beantwortet werden, „wie viele Personen durch Maßnahmen des JobCenters besseren Leistungsangeboten zugeordnet werden konnten“.

Abschließende Bemerkung

Das gegenwärtige System statistischer Erfassung und Auswertung ist bereits ausgeprägt. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass durch die IT-Anwendung VerBIS zusätzliche Daten erhoben werden können. Dennoch wird auch künftig der aus dem Antrag erkennbare Erwartungshaltung, sämtliche denkbaren Daten in größtmöglicher Ausdifferenzierung zu erhalten, nicht Rechnung getragen werden.





Dr. Wolfgang Schuster