Stellungnahme zum Antrag
504/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/29/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6116-16



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/12/2003
Betreff
    Gewerbegebiet Gaisburg/Güterbahnhof Gaisburg
    - Zukunftsplanung und städtebauliche Entwicklung -
Anlagen
    Text der Anfragen/der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Erschließung des Gebiets des ehemaligen Güterbahnhofs Gaisburg erfolgte nach der Rahmenkonzeption für gewerbliche Bauflächen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Gaisburg von 1987. Der Erschließungs-, Grün- und Freiflächenplan hierzu wurde dem Ausschuss für Technik am 24. Februar 1987 vorgestellt.

Diese Planung weist die für ein Gewerbegebiet üblichen Straßenprofile aus, wobei bei der Anlage der Straßen auf die vorhandene Wegestruktur Rücksicht genommen wurde. Für das Gebiet besteht ein Defizit an öffentlichen Parkierungsflächen, was zur Folge hat, dass der Straßenraum oftmals durch parkende Fahrzeuge verengt wird. Zudem konnten einige Straßen nicht als Schleifen, sondern nur als Sackgassen ausgebildet werden, wodurch Wendebewegungen notwendig werden.

Derzeit ist die überwiegende Anzahl der Flächen mit langfristigen Pachtverträgen gebunden, lediglich 6 Mietverträge sind kurzfristig kündbar. Eine Fläche ist frei, mit Inte-ressenten wird derzeit verhandelt. Von einer Getränkespedition ist bekannt, dass sie die Mietfläche (neben Ulmer Straße 73) aufgeben möchte. Das 705 m² große Pachtgrundstück ist einseitig von der Ulmer Straße aus erschlossen und eignet sich aufgrund seines Zuschnitts und der Lage nicht zur Veränderung des Straßennetzes.

Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren mehrere Versuche zur Ausweitung des Straßennetzes unter Hinzuziehung der Gleisanlagen zwischen der Gewerbefläche und dem Areal der EnBW unternommen.



Dabei zeigte sich, dass die Gleisanlagen nach Aussage der EnBW, zuletzt am 26.06.2000, auch künftig für Zwecke des Gaswerks und des Kraftwerks benötigt werden und daher nicht entfallen können. Einer ebenerdigen Überquerung der Bahnanlagen konnte aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt werden. Diese würden zudem häufig durch überlange Güterzüge, welche auf den Gleisanlagen abgestellt werden, blockiert. Von daher musste eine Erschließung der ENBW-Fläche zwischen Gleisanlage und B 10 durch das Gewerbegebiet Güterbahnhof Gaisburg bislang ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung wird den Antrag zum Anlass nehmen, erneut mit der EnBW Gespräche über eine Verbesserung der Erschließung und die Nutzung der Gleise zu führen und darüber im Laufe des kommenden Jahres berichten.

Diese Antwort ist daher als Zwischenbescheid zu verstehen.







Dr. Wolfgang Schuster