Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
514/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
08/10/2000
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 0500-00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
07/17/2000
Betreff
Bekämpfung des Mobbing bei der Stadtverwaltung
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um dem Problem des Mobbing entgegenzuwirken?
1.1. Vorbemerkung:
Die Stadtverwaltung Stuttgart versteht die Bekämpfung von Mobbing und die Herstellung eines partnerschaftlichen Umgangs miteinander am Arbeitsplatz als ein wichtiges Anliegen der Fürsorgepflicht.
1.2. Maßnahmen:
Die Stadtverwaltung Stuttgart hält einen Maßnahmenkatalog bereit, der das partnerschaftliche Verhalten am Arbeitsplatz fördert
.
Als besonders notwendig im Umgang mit Mobbing werden präventive Maßnahmen erachtet, die darauf abzielen vor allem Vorgesetzte, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin zu schulen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu lösen.
1.2.1.
Präventive Maßnahmen:
·
Die zentrale Fortbildungsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart bietet Veranstaltungen im Bereich Führungskompetenz, Personalmanagement und Kommunikative Kompetenz für
Führungskräfte
an.
·
Der Betriebliche Sozialdienst bietet verschiedene Trainings im Bereich Sozial- und Führungskompetenz an und führt regelmäßig ein Seminar “Mobbingprävention - eine Aufgabe für alle” durch.
·
Für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
veranstaltet die zentrale Fortbildungsstelle verschiedene Seminare zur Förderung der kommunikativen Kompetenz.
·
Der betriebliche Sozialdienst bietet für Mitarbeiter regelmäßig eine Trainingsgruppe sozialer Kompetenz an.
·
Auf Anfrage veranstaltet der Betriebliche Sozialdienst ämterspezifische Seminare zum Thema Mobbing.
·
In jüngster Zeit wurde im Reformkurier Nr. 11 vom Mai 2000 [s. auch Stadtweiter OnLine InformationsDienst unter Nachschlagen/Veröffentlichungen (intern)] über das Thema Mobbing informiert und Hilfeangebote aufgezeigt.
1.2.2. Maßnahmen im Konfliktfall:
Wenn es bereits zum Mobbingvorwurf und zu Mobbinghandlungen gekommen ist, steht der Betriebliche Sozialdienst als Fachdienst - neben anderen Stellen wie der Personalstelle, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, dem Arbeitsmedizinischen Dienst, Gleichstellungsstelle, Ausländerbeauftragten etc. - allen Beteiligten als
Ansprechpartner
zur Verfügung.
Ziel
dieser Unterstützung ist es die Situation zu klären und die Betroffen zu motivieren, das Gespräch miteinander unter Einbeziehung des nächsthöheren unbeteiligten Vorgesetzten zu suchen. Für diese Gespräche und für daraus resultierende Konfliktbewältigungsprozesse steht der Betriebliche Sozialdienst als operative Beratungs-, Trainings- und Coachingeinheit prozeßbegleitend zu Verfügung.
Die Verantwortung für die Konfliktregulierung liegt bei den Vorgesetzten.
2. Wie schätzt die Stadtverwaltung das Problem im eigenen Bereich ein, und gibt es hierzu interne Untersuchungen bzw. Richtlinien?
2.1. Allgemeine Einschätzung
Die Stadtverwaltung ist sich bewußt, dass Mobbing und die daraus resultierenden Folgen auch in der Stadtverwaltung ein
ernstzunehmendes Problem
darstellen.
In Zeiten der Arbeitsverdichtung, und in Zeiten der Veränderung durch die Verwaltungsreform, in denen von allen Beschäftigten neben der zuverlässigen Leistungserbringung ein besonders hohes Maß an Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Fähigkeit zur Auseinandersetzung verlangt wird, kann die Regulierung von Konflikten oder die Integration leistungsschwächerer Mitarbeiter zum Problem werden. Als Folge besonderer Belastungen und/oder ungelöster und eskalierter Konflikte kann es zu Mobbingprozessen kommen.
2.2. Verantwortung der Vorgesetzten
Ganz besondere Verantwortung kommt den Vorgesetzten zu. Um Mobbingprozessen entgegenzuwirken müssen Vorgesetzte:
·
Position für eine konstruktive Konfliktlösung , für Integration , für einen partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz beziehen und Mobbinghandlungen klar verurteilen.
·
Personen, Arbeitsstruktur und Arbeitsabläufe, Arbeitsbelastung und Ressourcen in Hinblick auf mobbingbegünstigende Faktoren beurteilen können.
·
Mitabeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen Konflikte konstruktiv zu lösen.
·
Sicher sein in der Einschätzung von konflikthaften Entwicklungen und sicher darin sein, regulierend in Konflikte einzugreifen.
Soweit Führungskräfte nicht ausreichend geschult und in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen, wird die Entwicklung von Mobbingprozessen begünstigt. Unterstützung erhalten die Vorgesetzten allerdings durch qualifizierte Fortbildungsangebote und die Möglichkeit beim Betrieblichen Sozialdienst das Beratungs-, Trainings- und Coachingangebot zu nutzen.
2.3. Interne Untersuchungen
und
Richtlinien
Zum Thema Mobbing gibt es bei der Stadtverwaltung keine speziellen Untersuchungen oder Richtlinien. Die Verantwortung der Führungskräfte für eine kollegiale Zusammenarbeit wird jedoch bereits in den 1994 verabschiedeten Leitlinien zur Zusammenarbeit und Personalführung (Abschnitt 3.7 der AGA) betont. Darüber hinaus ist die Arbeitszufriedenheit ein Aspekt der Mitarbeiterorientierung, die als ein Ziel der Verwaltungsreform definiert ist.
3. Welche personalrechtlichen Instrumente gibt es generell zur Regelung und Befriedung problembeladener Arbeitssituationen?
Angestellte, Arbeiter und Beamte unterliegen einer Treue- und Loyalitätspflicht. Das heißt, die Beschäftigten sind gehalten, die Interessen des Arbeitgebers/Dienstherren zu wahren und alles zu unterlassen, was diese Interessen schädigt. Mobbing berührt die Frage des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Beschäftigten und damit die betriebliche Ordnung. Der Betriebsfrieden kann nachhaltig gestört werden. Soweit einigende Maßnahmen (vgl. Ziffer 2.2) nicht greifen, kann der Arbeitgeber/Dienstherr mit Abmahnungen des entsprechenden Verhaltens (bis hin zur Kündigung) oder bei Beamten mit disziplinarischen Maßnahmen eingreifen.
Der dargestellte Maßnahmekatalog zeigt, dass bereits das beantragte umfangreiche Instrumentarium zur Bekämpfung von Mobbingsituationen vorliegt. Hierbei wirken verschiedene Einrichtungen der Stadtverwaltung zusammen, um eine Atmosphäre der vertrauensvollen und kollegialen Zusammenarbeit zu schaffen und zu erhalten.
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister