Stellungnahme zum Antrag
570/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/25/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6261-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Hill Philipp (CDU), Pfau Ursula (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
    08/30/2000
Betreff
    Burgruine Hofen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. Nach Gesprächen mit dem Landesdenkmalamt (Herrn Dr. Könner) ist es möglich, die ehemals vorhandene historische Öffnung (Burgtor) an der Nordwestseite der Mauer wieder zu öffnen. Ebenso ist die Schaffung eines Durchganges unter der Brücke möglich.
Jedoch wäre eine Wegeanbindung an der steilen Böschung nur mit einem sehr hohen Aufwand machbar. Es besteht bereits eine Wegeverbindung zum Dammweg, die zum Teil über Kirchengelände führt. Hier müsste in Verhandlung mit der Kirche geklärt werden, ob dieser Weg für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen könnte.

Die gegebenenfalls erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen sind durch das Regierungspräsidium Stuttgart zu erteilen.

Zu 2. Die angeregte Beschilderung ist nach Prüfung sinnvoll und möglich. Wünschenswert wäre auch, wenn vom Neckartalradweg aus entsprechende Hinweisschilder angebracht würden.

Zu 3. Auf die Entfernung von Bäumen und Wurzeln, die sich jetzt nach den Aufräumungsarbeiten noch in den Mauern befinden, sollte verzichtet werden, da sonst das Mauerwerk geschädigt würde.

Im Hof der Ruine wurden alle Betonteile entfernt.

Da Grabungen im Gelände der Burg vom Landesdenkmalamt nicht erlaubt sind, kann das Mauerwerk nicht weiter freigelegt werden.

Im Übrigen gilt, dass alle Maßnahmen im Bereich der Burgruine Hofen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz rechtzeitig abzustimmen sind, da

a) die Gehölze um die Ruine nach § 24 NatSchG besonders geschützte Gehölzbestände sind, wobei eine Pflege u. a. aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen durchaus möglich ist.


b) An der Burgruine kommt das Aufrechte Glaskraut (Parietaria officinalis) vor. Diese seltene Pflanze hat in Baden-Württemberg den bedeutendsten Wuchsort am Mauerfuß der Hofener Burgruine. Die Art ist in der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg als stark gefährdet eingestuft. Zudem ist die Art konkurrenzschwach, breitet sich also nur wenig aus. Deshalb kann die Art durch unachtsame Maßnahmen leicht zum Verschwinden gebracht werden. Von daher sind Freilegungen der Mauern und sonstige Störungen und Beeinträchtigungen im Bereich der Pflanzenbestände aus Artenschutzgründen nicht vertretbar. Die Pflanzenbestände sind mit einem Zaun geschützt.






Dr. Wolfgang Schuster