Beantwortung zur Anfrage
777/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/21/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5014-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    11/08/2007
Betreff
    Kopflausbefall an Schulen und Betreuungseinrichtungen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu Frage 1:

Im Jahr 2004 haben wir 10.224 Kinder untersucht und bei 504 Kindern Läuse oder Nissen festgestellt, das entspricht einem Anteil von 4,9 %.
2005 wurden 10.923 Kinder untersucht, bei denen 6,0 % Läuse oder Nissen aufgefunden wurden.
Im letzten Jahr – 2006 – untersuchten wir 15.459 Kinder und fanden wieder einen Befall von 6,1 %.

Zu Frage 2:

Das häufigere bekannt werden eines Kopflausbefalls im Gesundheitsamt ist nicht mit der realen Zunahme von Kopflausbefall gleichzusetzen. Das tatsächliche Auftreten von Kopfläusen kann nicht sicher beziffert werden. Es gibt hier eine hohe Dunkelziffer und das Meldeverhalten ändert sich nach unserer Beobachtung zurzeit. Durch intensive Aufklärungsarbeit in den Kindertagesstätten und Schulen konnte erreicht werden, dass Eltern das Auftreten von Kopfläusen bei ihren Kindern nicht mehr so häufig verheimlichen, sondern ihrer Meldepflicht nachkommen.

Zu Frage 3:

Um eine Ausbreitung von Kopfläusen zu vermeiden, ist ein schnelles Handeln notwendig. Das kann nur vor Ort von den Einrichtungen geleistet werden. Das Wichtigste bei der Bekämpfung der Ausbreitung von Kopfläusen ist erstens die sofortige Meldung der Eltern an die Einrichtung und zweitens die sofortige Information der übrigen Kinder und deren Eltern durch die Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrerinnen und Lehrer.

Das Gesundheitsamt Stuttgart hat ein Informationsblatt nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts über Kopfläuse erstellt, in dem alle wichtigen Maßnahmen, die zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung nötig sind, aufgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die Verpflichtung der Eltern, die Schule oder den Kindergarten sofort über das Auftreten von Kopfläusen zu informieren. Als weitere Maßnahme ist die Untersuchung aller Familienmitglieder (dies wird sogar besonders hervorgehoben) und die Behandlung aller Betroffenen aufgezählt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur insekttötende Mittel wirksam sind und dass die Behandlung nach 8 Tagen wiederholt werden muss.

Unserem Informationsblatt ist ein Formular angefügt, auf dem die Eltern die Untersuchung bzw. Behandlung ihres Kindes durch ihre Unterschrift bestätigen. Sollten bei demselben Kind innerhalb von 4 Wochen wieder Läuse auftreten, darf das Kind erst mit einer ärztlichen Bescheinigung die Einrichtung wieder besuchen. Ansonsten kann jedes Kind nach einer einmaligen Behandlung mit einem läusetötenden Mittel am nächsten Tag wieder in die Einrichtung kommen.

Bei Nicht-Kooperation von Einrichtungen oder Privatpersonen wird das Gesundheitsamt auch unterstützend aktiv. Hier können Beratungen und Untersuchungen im Stadtteil in den Außenstellen des Gesundheitsamts erfolgen. Wir bieten Informationselternabende bzw. Elternnachmittage zu verschiedenen Themen – unter anderem auch zu Kopfläusen – an und diese Angebote werden auch von vielen Einrichtungen nachgefragt.

Zu Frage 4:

In Deutschland mangelt es an Studien zur Häufigkeit und zur Insektizid-Resistenz. Deshalb haben wir auch keine Erkenntnisse. Die Pharmaindustrie zeigt kein Interesse an derartigen Studien, d. h., diese müssten aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.







Dr. Wolfgang Schuster