Stellungnahme zum Antrag
227/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/14/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 6005



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/01/2002
Betreff
    Öffentliche Tiefgarage Spitalhof, Stuttgart-Möhringen
    Vaihinger Straße/Ecke Maierstraße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Sanierungsgebiet Möhringen 1 - Ortsmitte- wurde im August 1997 förmlich festgelegt und im Dezember 1999 unter anderem um den Bereich Spitalhof erweitert. Grund der Erweiterung war, die Voraussetzung zu schaffen, um im Rahmen der Sanierung den Bau einer öffentlichen Tiefgarage unter Teilen des rückwärtigen nicht überbauten Spitalhofgeländes zu ermöglichen.

Die Andienung soll im Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben von der Vaihinger Straße aus über eine gemeinsame Zufahrt erfolgen. Die Realisierung des privaten Bauvorhabens Ecke Vaihinger Straße / Maierstraße setzt voraus, dass seitens der Eigentümergemeinschaft ein Investor gefunden wird, welcher das Grundstück erwirbt und bebaut. Ein Bauantrag wurde bereits durch die Eigentümergemeinschaft eingereicht. Mit der Investorensuche beauftragt ist der Architekt, welcher den Bauantrag verfasst hat.

Nach den bisherigen Erfahrungen des Tiefbauamts ist die Bewirtschaftung von kleineren Tiefgaragen in den Außenbezirken durch den zunehmenden Vandalismus nicht unproblematisch. Außerdem lassen sich die Betriebskosten nicht erwirtschaften. Wegen der Kontrollen und zur Minimierung der Kosten wird empfohlen, die Stellplätze durch einen privaten Betreiber, der vor Ort ist, bewirtschaften zu lassen.

Der Architekt der Eigentümergemeinschaft ist über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und wird die Stadt zu gegebenem Zeitpunkt in die Verhandlungen mit potentiellen Investoren einbeziehen. Sollten die Gespräche des Architekten bis Ende dieses Jahres zu keinem entsprechenden Ergebnis führen, wird die Verwaltung in Anbetracht der Ende 2004 auslaufenden Sanierungsförderung selbst Kontakt mit Investoren suchen, welche geeignet sind, den öffentlichen Tiefgaragenteil zu errichten und zu betreiben.





Es besteht die Möglichkeit, Sanierungsfördermittel einzusetzten. Im Rahmen der Sanierung kann die Herstellung von öffentlichen Stellplätzen bis zu einem Betrag von max. 10.000 € pro Stellplatz gefördert werden. Eine weitere Bezuschussung darüber hinaus gehender Baukosten aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten ist denkbar. Eventuell müssen aber andere Parkvorhaben zurückgestellt werden, da die Einnahmen aus Ablösungen stark rückläufig sind.

Sobald eine konkrete Planung mit Kosten und Vorschlägen für die Finanzierung zum Bau einer öffentlichen Tiefgarage durch einen privaten Bauträger vorliegt, wird dem zuständigen Gemeinderatsausschuss berichtet.







Dr. Wolfgang Schuster