Stellungnahme zum Antrag
361/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/11/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 6316-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/14/2006
Betreff
    Sanierung von städtischen Gebäuden
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Im Doppelhaushalt 2006/2007 sind für die Unterhaltung (Gruppierung 501) und die bauliche Verbesserung (Gruppierung 942) städtischer Gebäude insgesamt 100,6 Mio. € vorgesehen (Rechnungsergebnis 2004/ Ansatz 2005 zusammen 100,3 Mio. €). Darüber hinaus sind in einzelnen Bereichen als Teil von Sanierungsmaßnahmen und von Erweiterungsbauten weitere Mittel für diese Zwecke bereitgestellt.

Mit GRDrs 624/2005 (einschl. Ergänzung) wurde am 05.10.2005 im Verwaltungsausschuss vom Ergebnis der Organisationsuntersuchung Bauverwaltung Kenntnis genommen. Die dort ermittelten Ergebnisse im Bereich der Bauunterhaltung werden nun im Rahmen des Projektes „Neustrukturierung des Immobilienmanagements“
überprüft und umgesetzt (vgl. GRDrs 675/2005). Ziel der veränderten Prozesse ist es, die Bauunterhaltungsmittel wirtschaftlicher einzusetzen. Wie in der GRDrs 675/2005 ausgeführt, sollen diese Verbesserungen nicht zur Kürzung des Bauunterhaltungsbudgets führen, sondern zur zusätzlichen Werterhaltung der Gebäude verwendet werden.


Zu 1.:

Soweit die Sanierungsmaßnahmen bekannt, die Aufgabe präzisiert und die dafür not­wendigen Mittel bereitgestellt sind, wird das Hochbauamt alle erforderlichen Pla­nungsleistungen veranlassen, um die zeitgerechte Durchführung der Baumaßnah­men zu gewährleisten.


Um die technischen Vorausleistungen, wie Vorplanung, Kostenschätzung und weitere vorbereitende Arbeiten zu bewältigen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen werden, über das Personal beim Hochbauamt hinaus, auch freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure eingesetzt.

Zu 2.:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.12.2006 (GRDrs 937/2006) im Vorgriff auf den Stellenplan 2008 beschlossen, im Teilstellenplan des Hochbauamtes drei Stellenplanvermerke von KW 01/2008 auf KW 01/2011 zu verlängern. Damit wird dem weiterhin hohen Auftragsbestand Rechnung getragen, was auch der Abwicklung der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zu Gute kommt.






Dr. Wolfgang Schuster