Beantwortung zur Anfrage
351/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/20/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/12/2008
Betreff
    Lusthaus-Ruine
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Das Lusthaus wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts errichtet, Mitte des 18. Jahrhunderts zum Opernhaus umgebaut und nach 1845 zum Königlichen Hoftheater umgestaltet. 1902 zerstörte ein Brand das Hoftheater weitgehend, die erhaltenen Fragmente wurden 1904 an den heutigen Standort im Mittleren Schlossgarten transloziert.

Bei der Ruine des Lusthauses handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 28 / § 12 Denkmalschutzgesetz.

zu Punkt 1

Ein externer Gutachter wurde im Herbst 2008 vom Land beauftragt, eine Schadenskartierung vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Kartierung wird das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalpflege, die denkmalfachlichen Leitlinien für die Sanierung der Ruine entwickeln. Weitere externe Berater, wie etwa Statiker und Restauratoren, wurden hinzugezogen. Der beauftragte Gutacher wird aufgrund der Vorgaben und der Untersuchungsergebnisse unter Mitwirkung von Vermögen und Bau, Amt Stuttgart, das Sanierungskonzept erarbeiten. Mit der Präsentation des Konzepts ist nach derzeitigem Sachstand im Frühjahr 2009 zu rechnen.










zu Punkt 2

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu denkmal- oder stadtbildpflegebedingten Mehraufwendungen in der Fassung vom Januar 2002 ist das Land nicht zuschussberechtigt. Darüber hinaus sind keine Haushaltsmittel für das Zuschussprogramm eingestellt.






Dr. Wolfgang Schuster