Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
275/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/28/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4233-05



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/26/2004
Betreff
    Auswirkungen des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und Neukonzeption der Flüchtlingsunterbringung - Gemeinderatsdrucksache 635/2004
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1. Staatliche Gemeinschaftsunterkunfte vs. kommunale Unterkünfte:

Eine Gesamtbetrachtung der staatlichen und der kommunalen Flüchtlingsunterbringung ist notwendig, weil zur Kompensation der finanziellen Verschlechterungen in Folge des am 1. April 2004 in Kraft getretenen neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) die Ressourcen im kommunalen Bereich herangezogen werden müssen. Zur besseren Übersicht sind nachfolgend die Belegungssituation und die Kosten getrennt nach staatlich und kommunal untergebrachten Flüchtlingen bzw. Spätaussiedlern im Einzelnen dargestellt.

Kommunale
Unterbringung
Staatliche
Unterbringung
Staatliche
Unterbringung
Belegungssituation
Stand: August 2004
EglG/AussiedlerFlüAG/Asylbewerber
Platzzahl
1.843
418
1.349
Summe Personen
1.457
225
986
im Einzelnen
Asylbewerber
0
---
577
Geduldete
993
---
337
Asylberechtigte
340
---
21
Kontingentflüchtlinge
124
---
51
Aussiedler
---
225
---
Kosten 2005
Kommunal*
Staatlich (EglG)**
Staatlich (FlüAG)*
(Leistungen
Plan
Erwartung
Plan
Erwartung
Plan
Erwartung
und Unterbringung)
(keine Leistungen abgebildet)
Einnahmen
2.389.700
1.571.200
219.400
500.200
5.441.100
1.587.441
Ausgaben
6.939.400
6.369.400
242.000
522.200
5.590.800
5.073.729
Zuschussbedarf
4.549.700
4.798.200
22.600
22.000
149.700
3.486.288
Unterabschnitte
Haushaltsplan 2005
4243,4253,4263,4273,4360
4361
4203,4213,4223,4233,4106,
4136,4362
* Die Ausgaben für abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte und Befugte in der staatlichen Unterbringung werden nicht gesondert verbucht und können deshalb nicht ermittelt werden.
** Seit 01.04.2004 erfolgt keine gesonderte Verbuchung der Sozialeistungen und der Krankenausgaben für Spätaussiedler in der staatlichen Unterbringung.
Zu den Fragen:

· Die Änderungen in der Finanzausstattung der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme durch das am 1. April 2004 in Kraft getretene FlüAG konnten bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2004/2005 noch nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung hat jedoch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mit GRDrs 1300/2003 über die szt. prognostizierten finanziellen Verschlechterungen informiert. · Aufgrund des starken Rückgangs (weniger Zuweisungen durch das Land Baden-Württemberg) der durch die Landeshauptstadt Stuttgart unterzubringenden Flüchtlinge sind insbesondere die Kapazitäten in der vorläufigen Unterbringung (staatlich) entsprechend zu verringern. Eine Umwidmung der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft in der Kirchheimer Straße in eine kommunale Unterkunft ermöglicht, dass die Flüchtlingsfamilien, die in den zu schließenden SWSG-Woh-nungen im Stadtbezirk Sillenbuch leben, weiter im Stadtbezirk untergebracht und dort auch künftig ihre sozialen Kontakte aufrecht erhalten können. · Aus wirtschaftlichen Aspekten ist es nötig, die kostengünstiger zu betreibenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte im Gebäudebestand zu belassen und dafür teurere SWSG-Wohnungen für die Flüchtlingsunterbringung aufzugeben. Hinzu kommt, dass somit wertvoller Wohnraum wieder an den allgemeinen Wohnungsmarkt zurückgegeben werden kann. Dies ermöglicht u. a. auch die Belegung mit Wohnungssuchenden aus der Vormerkdatei. · Vor dem Hintergrund der Beratungen (1. und 2. Lesung) zum Haushaltsplan 2004/2005 hat die Verwaltung in der GRDrs 635/2004 unter der Beschlussantragsziffer 3 vorgeschlagen, den vom Land zur Verfügung gestellten Pauschalen-Anteil für die soziale Betreuung, wie bisher, für den Stadthaushalt kostenneutral an die freien Träger weiterzugeben. Der vorgenannte Beschlussantrag 3 dient der Klarstellung.

Zu 2. Rückgabe von SWSG-Wohnungen sowie privat angemieteter Objekte:

Zu den Fragen:

· Bei den sechs SWSG-Objekten handelt es sich um die in Ziffer 2.1 der Anlage 1 der GRDrs 635/2004 aufgeführten Unterkünfte (Mandarinenweg, Schemppstraße, Niedernauer Straße, Regenpfeiferweg, Niersteiner Straße, Burgstallstraße). · Grundlage der Berechnung der Miet- und Betriebskostenersparnis der in der Anlage 1 zur GRDrs 635/2004 unter Ziffer 2.2 und 2.3 dargestellten Unterkünfte sind die tatsächlichen, für die Unterkünfte anfallenden Mieten und Nebenkosten. · Am 15. August 2004 lebten 82 bleibeberechtigte Flüchtlinge (d. h. Flüchtlinge mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis), einschließlich Angehörige, mit Wohnberechtigungsschein A in SWSG-Wohnungen (vgl. Ziffer 2.1 der Anlage 1 der GRDrs 635/2004). · Auf Grundlage des Stuttgarter Mietspiegels wird die Miete aller frei finanzierten Wohnungen je nach Wohnungsgröße, Lage und Ausstattung eingruppiert. Die Mietspanne gemäß Mietspiegel beträgt: