Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
317/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/03/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-11.2



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Deuschle Siegfried (PDS)
Datum
    03/09/2000
Betreff
    mündlicher Bericht der Gutachter am 29.02.2000
    zum Bebauungsplan Pragsattel / Löwentor (B10) CA 259
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Darstellung des Nullfalls, also des Planfalls, der aus dem baulichen Ist-Zustand und der Überlagerung des Prognoseverkehrs besteht, würde bei den nachgefragten Straßen zu einem verzerrten Bild der verkehrlichen Situation im Straßennetz führen. Es würde dabei außer Acht gelassen, dass die vorhandenen und sich zusätzlich ergebenden Kapazitätsengpässe zu weiträumigen Umverlagerungen im gesamten Stuttgarter Norden und zu Belastungen in bisher unbelasteten Bereichen (Wohngebieten) führen würden. Die Variante wurde daher nicht weiter untersucht.

Die Variante 12 des Volkshochschul-Seminars (VHS-Seminars) wurde im Rahmen eines entsprechenden Volkshochschulkurses erarbeitet. Sie beinhaltet neben anderen Elementen die Umwandlung des Zuffenhäuser Straßennetzes in ein Netz mit zwei Einbahn-City-Ringen bei einer vorgesehenen Sperrung der Schwieberdinger Straße. Dies würde zwar eine weitreichende Entlastung des untergeordneten Netzes vom Durchgangsverkehr bewirken, jedoch zu einem sehr hohen Anteil an umwegigen Fahrten führen. Neben dem Problem der Orientierung ist fraglich, ob das Konzept in der Öffentlichkeit eine ausreichende Akzeptanz finden wird. Die Maßnahmen führen zum Teil zu verkehrlichen Wirkungen, die mit der vorliegenden Planung für die Stadtbahnlinie U 15 inkompatibel sind und auch zu höheren Belastungen im Stadtteil Rot. Im Grundsatz ist die Variante 12 ein Vorschlag, der für Zuffenhausen Vorteile bringt, bei dem aber in mehreren Einzelpunkten besonders hinsichtlich einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung noch dringender Diskussionsbedarf besteht. Die Prüfung des Konzeptes hat sich bisher auf den Stadtbezirk Zuffenhausen beschränkt. Voraussichtlich werden die verkehrlichen Auswirkungen auch nicht über den Stadtbezirk hinaus reichen.

Die Variante 12 wurde wegen des noch bestehenden Diskussionsbedarfs in der Beantwortung der Anfrage nicht berücksichtigt.



Verkehrszahlen für folgende Planfälle wurden in der Anlage beigefügt:

- Analyse mit Zählungen der Jahre 1996/1999 (Anlage 1)
- Planfall Ausbau B 10 ohne Rosensteintunnel (Anlage 2)
- Planfall Ausbau B 10 ohne verkehrslenkende Maßnahmen in Zuffenhausen
(Anlage 3)
- Planfall Ausbau B 10 mit verkehrslenkenden Maßnahmen in Zuffenhausen
(Anlage 4)

Die Belastungen sind als 24-Stunden-Werte/Tag angegeben.

2. Die Baukosten für einen vierstreifigen Straßentunnel der B 10/27 im Bereich Zuffenhausen belaufen sich nach einer Schätzung des Tiefbauamts auf ca. 270 Mio. DM. Nach den vorliegenden Verkehrszahlen des Regionalverkehrsplans wird bei einem vierstreifigen Tunnelquerschnitt bei einer gleichzeitigen Entlastung des untergeordneten Straßennetzes in Zuffenhausen und Bad Cannstatt nur etwa soviel Verkehr abwickelbar sein, wie sich durch die Bündelung ergibt.

Mehrverkehr kann darüber hinaus nur in dem Maße aufgenommen werden, wie dies das übrige Straßennetz zuläßt.

3. Die für die Leistungsfähigkeit maßgebenden Bereiche in den Straßenzügen sind die Knotenpunkte. Im Stadtgebiet von Stuttgart sind signalisierte Knotenpunkte vorhanden, die aufgrund einer ausgeklügelten Signalsteuerung, allerdings mit entsprechendem Rückstau, eine Auslastung von bis zu 120 % erreichen. Ohne den geplanten Ausbau der B 10/27 ist in Zuffenhausen eine weitere Verkehrszunahme im untergeordneten Straßennetz möglich, die in den Spitzenstunden zu einer völligen Überlastung des Netzes mit entsprechenden Rückstaus an den Knotenpunkten führen kann.

4. Nach den vorliegenden Schadstoffuntersuchungen des Ingenieurbüros Lohmeyer wird aufgrund der fahrzeugtechnischen Entwicklung die Immissionsbelastung insgesamt zurückgehen. Für Zuffenhausen und Bad Cannstatt bedeutet dies im Planfall einen Rückgang der Schadstoffkonzentration. Es ist davon auszugehen, dass unabhängig davon eine Überlastung des untergeordneten Straßennetzes und die Erzeugung von stehendem Verkehr, wie unter 3. beschrieben, diese Entwicklung zum Teil wieder umkehren dürfte.

5. Das vorliegende Verkehrsgutachten weist nach, dass bei Erreichen der prognostizierten Verkehrsmenge der sechsstreifige Querschnitt, insbesondere am Knotenpunkt Heilbronner-/Borsigstraße, überlastet sein wird. In diesem Fall müssten begleitende Maßnahmen für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durchgeführt werden. Vorstellbar sind dabei Veränderungen an den Querungsmöglichkeiten oder an der Fahrspuraufteilung.



6. Die Krailenshaldentrasse wurde vom Gemeinderat abgelehnt, es wurde jedoch als mögliche spätere Ergänzung der Dachsraintunnel in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Bestandteil der Gesamtplanung der B 10 ist deshalb der sechsstreifige Ausbau der Heilbronner Straße nördlich des Knotenpunkts Pragsattel-Nord. Der Anschluss einer Straßentrasse im Zuge der Krailenshaldentrasse bzw. des Dachsraintunnels ist weiterhin möglich.









Dr. Wolfgang Schuster