Beantwortung zur Anfrage
402/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/12/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0505-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/18/2001
Betreff
    Fürsorge der Stadt gegenüber Mitarbeitern und Ehrenamtlichen - Rechtsstreitigkeiten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind die wichtigste "Ressource" der Stadt bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Schon aus diesem Grund hat die Stadt ein großes Interesse, ihrer Fürsorgepflicht in vollem Umfang nachzukommen.

Darüber hinaus ist die Stadt gegenüber ihren Beschäftigten auch aufgrund gesetzlicher (bei Beamten) und tarifrechtlicher Bestimmungen (Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis) zur Fürsorge verpflichtet.

In analoger Anwendung dieser Bestimmungen wird auch den für die Stadt ehrenamtlich Tätigen (z. B. Stadträten, Bezirksbeiräten, sachkundigen Einwohnern) eine Fürsorge seitens der Landeshauptstadt Stuttgart entgegengebracht. Dies stellt ein angemessenes Gegenstück zu den gesetzlich geregelten Pflichten dar, die die ehrenamtlich Tätigen der Gemeinde gegenüber erbringen müssen (z. B. § 17 GemO).

Da die Fürsorgeaufwendungen der Stadt keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage haben, lassen sich zunächst keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen gegenüber den ehrenamtlich Tätigen ableiten. Auf der Grundlage der Bedeutung der Tätigkeit der Ehrenamtlichen (z. B. im Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde oder in Beiräten und Ausschüssen als vom Hauptorgan gebildete Gremien) ist sich die Verwaltung ihrer Verantwortung gegenüber diesen Personen jedoch bewusst und stellt bei Bedarf auch unbürokratische Hilfe und Beratung zur Verfügung. Bespielsweise sei die Gewährung von Rechtsschutz im Rahmen der Eigenversicherung durch das Rechtsamt genannt.

Es ist festzustellen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den ehrenamtlich Tätigen bisher sehr gut läuft. Bei auftretenden Problemen versucht die Verwaltung stets, Lösungen zu finden, die der Zufriedenheit der Ehrenamtlichen dienen.

Zu 2

2.1 Rechtsstreite gegen Mitarbeiter
Im Jahr 2000: 0
Im Jahr 2001: 0
2.2 Die Stadt hat in Arbeitsrechtssachen ausschließlich Passivprozesse geführt, d.h. sie wurde verklagt.


Dr. Wolfgang Schuster