Stellungnahme zum Antrag
325/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/04/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4611-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/12/2001
Betreff
    Zukünftige Organisation der Kindertagesbetreuung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Grundsätzliches:

In den letzten Jahren wurden die Kinderbetreuungsangebote der Landeshauptstadt Stuttgart, insbesondere zur Erfüllung des Kindergartenrechtsanspruchs und im Bereich der Grundschulkindbetreuung, massiv ausgebaut. Dies betrifft das Jugendamt ebenso wie das Schulverwaltungsamt. Gleichzeitig wurden die Betreuungsangebote den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und Förderrichtlinien angepasst. Regelkindergärten wurden in Angebote mit veränderten Öffnungszeiten oder in Ganztageskindergärten umgewandelt, altersgemischte Gruppen, in denen 40 % aller vom Jugendamt betreuter Schulkinder integriert sind, wurden eingerichtet, Betreuungsangebote an den Schulen im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden ausgebaut, Ferienbetreuungsangebote wurden erschlossen.

Zusätzlich zu diesem quantitativen Ausbau und einschneidenden Angebotsveränderungen wurden qualitative Weiterentwicklungsprozesse umgesetzt und eingeleitet, die den Bereich der städtischen Kindertagesbetreuung direkt betreffen oder an denen dieser wesentlich mit beteiligt ist. Hierzu gehören insbesondere:

· Neustrukturierung der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Jahren 1995/1996,
- Bedarfsgerechtes und flexibles Angebot für Eltern und Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze der Förderung von Kindertageseinrichtungen (vgl. § 22 KJHG).

- Optimierung und Wirtschaftlichkeit der Kindertagesstätten durch Reduzierung der Kosten, Verbesserung der Einnahmesituation – u.a. durch verbesserte Auslastung und Kostentransparenz bei den Einrichtungen – sowie Optimierung des Personaleinsatzes.

· Organisationsentwicklung des Jugendamtes,

· Projekte der Qualitätsentwicklung, wie z.B. zur Sprachförderung, Öffnung der Einrichtungen in den Stadtteilen, Integration von Zweijährigen in den Kindergarten, Integration von Kindern mit Behinderungen,

· neue Wege bezogen auf den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie

· die Reform “Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung”.

Angebotsausbau, Angebotsumbau sowie die qualitative Weiterentwicklung fordern Veränderungs- und Einsatzbereitschaft und ein hohes zeitliches Engagement der im Bereich der Kindertagesbetreuung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen qualitativen Veränderungen und der ständigen und weiterhin zu erwartenden quantitativen Erweiterung des Angebots an städtischer Kindertagesbetreuung sieht daher das Jugendamt grundsätzlich den Bedarf, auch über notwendige strukturelle und organisatorische Anpassungen und Veränderungen nachzudenken. Dabei ist festzuhalten, dass durch strukturelle oder organisatorische Veränderungen der vorhandene Fehlbedarf an Betreuungsplätzen nicht gedeckt werden kann.


Auftragslage:

Aus den v.g. Gründen hat der Gemeinderat die Verwaltung aufgefordert, bis zu den Haushaltsplanberatungen Ende 2001 ein Gesamtprogramm zur bedarfsgerechten Kleinkindbetreuung sowie einen Maßnahmenkatalog für den mittelfristigen Ausbau der Kindertagesbetreuung und der damit verbundenen geschätzten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Die Verwaltung unternimmt derzeit alle Anstrengungen, diesen Auftrag des Gemeinderats umzusetzen.


Weiteres Vorgehen:

Veränderungsprozesse in bestehenden Organisationsstrukturen binden erfahrungsgemäß immer große Anteile an Personalressourcen, lösen viel Unruhe bei den Beschäftigten aus und stören damit empfindlich den Arbeitsablauf. Ihre Einleitung sollte daher sehr sorgfältig abgewogen werden. Vor allem aber sollten die Ziele, die mit dieser Veränderung angestrebt werden, eindeutig beschrieben und klar sein, soll der einzubringende enorme Aufwand später auch von Erfolg gekrönt sein.

Das im vorliegenden Antrag gesetzte Ziel, eine bedarfsgerechte, qualifizierte und flexible Kindertagesbetreuung ganzjährig (also auch einschließlich der Ferienzeiten) im Interesse der Kinder und Eltern zu gewährleisten und weiterzuentwickeln, müsste noch konkreter formuliert werden, da die Betreuungsangebote beim Jugendamt und Schulverwaltungsamt unter sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen laufen. Besonders wichtig dabei wäre, bislang gut funktionierende Systeme und Synergieeffekte auch künftig zu erhalten. Dies müsste zunächst sehr sorgfältig herausgearbeitet werden.

Die Verwaltung sieht sich mit Blick auf die derzeit laufenden Prozesse quantitativer und qualitativer Art erst ab dem Jahr 2002 in der Lage, Alternativen für eine Organisationsstruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung zu erarbeiten.

In diesem Prozess müssen die Mitarbeiter/-innen, die Personalvertretung, aber auch der Gemeinderat, dieser vor allem hinsichtlich der Ziele, die mit einer veränderten Organisationsstruktur erreicht werden sollen, eingebunden werden. Dazu werden Zeit aber auch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen (u.a. auch für externe Prozessbegleitung) benötigt.

Alternativen über eine zukünftige Organisationsstruktur können deshalb erst zu den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 (Herbst 2003) vorgelegt werden.






Dr. Wolfgang Schuster