Beantwortung zur Anfrage
693/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/25/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4200-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/10/2001
Betreff
    Zusätzliche Zahlungen (Härtefälle) bei der Sozialhilfepauschalierung
Anlagen
Beantwortung/ Stellungnahme:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 7. Dezember 2000 über die Einführung der Pauschalierung der Sozialhilfe (GRDrs 797/2000 vom 8. November 2000) wurde eine regelmäßige Berichterstattung in den gemeinderätlichen Gremien, zunächst sechs Monate nach Einführung, von der Sozialverwaltung zugesagt.

Mit der Gewährung von einmaligen Beihilfen in Form von monatlichen Pauschalen an die Hilfeempfänger im laufenden Sozialhilfebezug wurde ab 01. Januar 2001 begonnen; die flächendeckende Einführung konnte zum 31. März 2001 termingerecht bei den in Betracht kommenden Haushalten abgeschlossen werden.

Die Beantwortung der Anfrage 693/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion ist in der Mitteilungsvorlage (GRDrs. 21/2002) "Modellprojekt - Umsetzung der Experimentierklausel gemäß § 101 a BSHG - Pauschalierung der Sozialhilfe" enthalten. Vorgesehener Beratungslauf der Vorlage ist die Behandlung im Sozialausschuss am 04.02.2002 und im Verwaltungsausschuss am 06.02.2002.







Dr. Wolfgang Schuster