Stellungnahme zum Antrag
627/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/08/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7650



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/03/2000
Betreff
    10 Jahre Deutsche Einheit - Kommunaler Ost-West Arbeitskräftetransfer
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bereits im Sommer 2000 hat sich der Stuttgarter Beschäftigungspakt (“Pakt S” 1 ), der Anträge auf Förderung nach dem Europäischen Sozialfonds ESF begutachtet, mit der Frage befasst, ob das Projekt “Job-Lift” ² der Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung (GJB) e.V. über ESF gefördert werden solle. Das Votum im “Pakt S” zu “Job-Lift” war mehrheitlich negativ, so dass die GJB ihren Antrag auf ESF-Förderung zurückzog.

Ungeachtet dessen fördert das Arbeitsamt Riesa/Meißen das Projekt “Job-Lift” mit Mitteln aus dem sog. Experimentiertopf (§ 10 SGB III) und kooperiert hierbei mit dem Arbeitsamt Stuttgart, das hierfür allerdings keine speziellen finanziellen Mittel einsetzt. Voraussetzung ist in allen Fällen die Freiwilligkeit der Transferwilligen. Das Projekt soll in Kürze beginnen. Die GJB bearbeitet dabei Relokationprobleme bis hin zur geplanten Einrichtung eines “Sachsen-Stammtisches”.

Auch die Stuttgarter “Deutsche Angestellten Akademie (DAA) im Bildungswerk der DAG e.V.” ist im Ost-West-Arbeitskräftetransfer engagiert und kooperiert mit dem Arbeitsamtsbezirk Brandenburg-Ost (Frankfurt/Oder und Halle). Betreuungs- und Vermittlungsarbeit durch die Stuttgarter DAA stehen im Vordergrund, die Kooperation mit dem Stuttgarter Arbeitsamt ist eher locker.

Auch in München und Frankfurt/M. läuft ein ähnlicher Arbeitskräftetransfer.

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt in den Selbstverwaltungsgremien des Stuttgarter Arbeitsamtes beide Stuttgarter Ansätze. Ich sehe angesichts des oben genannten Engagements derzeit aber keine Notwendigkeit eines zusätzlichen oder gar eigenen kommunalen Engagements.



Dr. Wolfgang Schuster
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1 Im “Pakt S” sind nach Vorgaben durch das Sozialministerium und das Kultusministerium von Baden Württemberg alle relevanten lokalen Akteure der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vertreten. Die Wirtschafts- und Arbeitsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart übt darin Vorsitz und Geschäftsführung aus.

2 Bei “Job-Lift” geht es um den Transfer von arbeitslosen Fachkräften aus der Region Riesa/Meißen
(die GJB hat in Meißen eine Dependence) in die Region Stuttgart.