Stellungnahme zum Antrag
625/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/27/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9020-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/05/2000
Betreff
    Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit
    hier: Nachtragshaushalt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Es ist zutreffend, daß der Gemeinderat im Rahmen der Beratung des Doppelhaushalts 2000/2001 Beschlüsse gefaßt hat, deren konkrete Umsetzung bisher nicht völlig geklärt ist. Dies gilt insbesondere für die genannten Bereiche Bürgerhäuser und Sporthallen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß dafür im Haushalt 2000 nur geringe Anfinanzierungsraten (Turnhallen 1 Mio. DM, Bürgerhäuser 1 Mio. DM) enthalten sind. Die weiteren Mittel sind in den Jahren 2001 bis 2003 veranschlagt. Die dafür vorgesehenen Deckungsmittel stehen ebenfalls 2000 noch nicht zur Verfügung, da die Einnahmen aus der Kapitalherabsetzung bei der SWSG erst 2001 fließen.

Die genannten Projekte wären nicht zu verwirklichen, wenn die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel für Schul- oder Altenheimsanierungen in Anspruch genommen würden.

Zu den beantragten Punkten wird wie folgt Stellung genommen.

Zu Nr. 1:

Für das Haushaltsjahr 2000 bestand keinerlei Notwendigkeit, einen Nachtragshaushaltsplan 2000 zu erstellen. Zusätzliche dringliche Maßnahmen konnten bisher durch die Zulassung über- oder außerplanmäßiger Ausgaben finanziert werden.



Auch für 2001 sind bis jetzt keine Gründe ersichtlich, die einen Nachtragshaushalt 2001erforderlich machen. Sofern im Verlauf des Haushaltsjahres 2001 keine zwingenden Gründe eintreten, die einen Nachtrag bedingen, sollte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung darauf verzichtet werden.


Zu Nrn. 2 und 3:

Die Finanzverwaltung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem eine aussagekräftige Hochrechnung zum Jahresabschluß 2000 möglich ist (voraussichtlich Anfang 2001), einen Finanzbericht vorlegen. Dabei wird auch über den Umsetzungs- bzw. Bearbeitsstand der wesentlichen Haushaltsbeschlüsse und der Maßnahmen des “Programms für Arbeitsplätze und Qualitätsentwicklung in Stuttgart” berichtet.

Bezüglich des beabsichtigten Verkaufs der Energieaktien sind derzeit keine haushaltsrechtlichen Entscheidungen notwendig. Aufgrund der Neuregelung der Unternehmensbesteuerung ist eine steuersparende Veräußerung frühestens im Jahr 2002 möglich.









Dr. Wolfgang Schuster