Stellungnahme zum Antrag
547/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/11/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0428-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    08/09/2000
Betreff
    Reinfall Rechtschreibreform
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Ich habe mit Rundschreiben vom 10. Dezember 1998, das damals auch allen Fraktionen zuging, die Rechtschreibreform zum 1. Januar 1999 ebenso wie die Landesregierung für die staatliche Verwaltung in der Weise bei der Stadtverwaltung eingeführt, dass in der Normensprache (Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen) bei neuen und bei Änderungen vorhandener Normen die neue Rechtschreibung verwendet werden muss. Bei vertretbarem Aufwand soll auch bei Änderungen einzelner Teile die ganze Satzung angepasst werden. Daher findet der Benutzer bei der dieser Tage versandten Ergänzungslieferung zum Stuttgarter Stadtrecht alle darin enthaltenen Texte in der neuen Rechtschreibung vor.

Hinsichtlich der im internen und externen Schriftverkehr verwandten Amtssprache sowie bei Publikationen der Stadtverwaltung gilt nach wie vor die flexible Regelung, wonach die neue Rechtschreibung zwar verwendet werden soll, aber nicht verwendet werden muss. Denn bekanntlich gilt bis zum 31. Juli 2005 eine Übergangsfrist, während der die Verwendung der alten Schreibweise nicht als "falsch" gilt. Damit können die Verfasser von Texten dieser Art von dem auch in den Medien beanspruchten Recht Gebrauch machen, im Vorgriff auf allfällige "Nachbesserungen" den neuen Regeln in einzelnen Fällen keine Folge zu leisten, in denen die von den Reformgegnern in der wieder aufgeflammten kontroversen Diskussion über die Reform geltend gemachten und teilweise auch von den Befürwortern eingeräumten Ungereimtheiten auftreten. Derartige Ungereimtheiten waren im Übrigen in den Satzungstexten nicht vorzufinden.

Ich gehe davon aus, dass einerseits die Reform seitens staatlicher Entscheidungsträger auch angesichts der Auswirkungen auf die in vielen Ländern jetzt bereits vier nach den neuen Regeln unterrichteten Schülergenerationen nicht vollständig rückgängig gemacht werden wird, andererseits bis zur Verbindlichkeit im Jahr 2005 die notwendigen klarstellenden Auslegungen und Korrekturen erfolgt sind und man dann mit der Reform leben kann. Ich halte es daher weder für angezeigt, noch für politisch angemessen, dass die Stadtverwaltung Stuttgart als Teil der öffentlichen Verwaltung sich in den Kreis derjenigen einreiht, welche das Rad zurückdrehen und die Reform durch Verweigerung zum Scheitern bringen wollen.



Dr. Wolfgang Schuster