Beantwortung zur Anfrage
75/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6530-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Ripsam Iris (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    03/04/2002
Betreff
    Wohnungsbelegung im Fasanenhof
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu dem Antrag, der am 15. März 2002 auf die Tagesordnung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen gesetzt wird, wird vorab wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Das erste neubaugleich sanierte Objekt, Solferinoweg 15, wurde mit Mitteln des IV. Förderwegs finanziert. Dies hat zur Folge, daß die Stadt an diesen Wohnungen ein Belegungsrecht hat. Ausgewählt werden können Interessenten mit einem Einkommen bis zu 40 % über § 25 II. WoBauG. Die Miete beträgt je nach Einkommen rd. 4,60 Euro bis rd. 6,60 Euro. Die bisherige Erfahrung bei diesem Förderweg hat jedoch gezeigt, daß nur wenige einkommensstärkere Interessenten gefunden werden können, da die Spanne zwischen erhöhter Miete und der Einkommensverbesserung zu gering ist. Außerdem werden die Wohnungen von höheren Einkommensbeziehern oft als zu wenig attraktiv empfunden.


Zu 2:

Generell erhalten die seitherigen Mieter von der SWSG eine Zusage auf Rückzug nach Durchführung der Umbaumaßnahme. Hiervon machen jedoch nur wenige Mieter Gebrauch, da im allgemeinen ein zweiter Umzug von der Mieterschaft als zu große Belastung empfunden wird. Darüber hinaus akzeptieren die infolge der Modernisierung umgesetzten Mieter oft ihre Ersatzwohnung als Dauerlösung.


Zu 3:

Die künftigen Objekte im Fasanenhof sollen bei neubaugleicher Modernisierung aufgrund eines entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses der SWSG frei finanziert werden. Damit ist auch eine freie Belegung möglich. Somit könnte auch dem Antrag auf Belegung mit einkommensstärkeren, jüngeren Bewohnern und Familien im Sinne einer Strukturverbesserung entsprochen werden.





Dr. Wolfgang Schuster