Stellungnahme zum Antrag
13/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/22/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-15



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Hill Philipp (CDU), Kirchner Oliver (CDU), Pfau Ursula (CDU), Rudolf Klaus (CDU), Schmid Roland (CDU), Vetter Helga (CDU), Wahl Dieter (CDU)
Datum
    01/24/2002
Betreff
    Kreuzung B 295/Heimerdinger-/Flachter-/Gerlinger Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags


Der Antrag berührt eine Grundsatzfrage zum Ausbau des Verkehrsnetzes im Nordwesten von Stuttgart. Im anliegenden Ausschnitt aus dem Regionalverkehrsplan, der 2001 beschlossen wurde, sind die im Antrag genannten Ortsumfahrungen von Markgröningen und Münchingen erkennbar, die künftig eine zügigere Verbindung aus dem Raum Bietigheim-Bissingen u. a. nach Weilimdorf und Ditzingen bieten.

Die Grundsatzentscheidung für den bereits vollzogenen Ausbau der B 295 in Weilimdorf und Feuerbach, den Ausbau der B 10 und B 27 in Zuffenhausen und den anstehenden Ausbau von Heilbronner Straße und Pragsattel wurde in den späten 70er Jahren des letzten Jahrhunderts gefasst. Grundlage hierfür war die “Volkswirtschaftliche Zusatzuntersuchung zum Regionalverkehrsplan Stuttgart ... im Gebiet der nordwestlichen Vororte Stuttgarts”, die von den Professoren G. Steierwald und P. Treuner der Universität Stuttgart im September 1976 vorgelegt wurde. In der Zusammenfassung heißt ein Ergebnis:
“Im Individualverkehr sollten der Ausbau der Ortsumgehung Weilimdorf und der Bundesstraßen 10 und 27 einschließlich des Knotenpunktes Pragsattel und der Heilbronner Straße begonnen bzw. weitergeführt werden. Dies fördert die Konzentration des Verkehrs auf wenige hoch belastete Radialstraßen zur Verkehrsberuhigung der Fläche, erhöht die Sicherheit, verringert die Umweltbelastung und führt auch zu einer Entlastung der Bundesstraße 295.”

Der Ausbau der B 295, Ortsumfahrung Weilimdorf und in Feuerbach sollte auf die vorhandene Verkehrsmenge ausgelegt, der prognostizierte Zuwachs des Verkehrs von der B 10 aufgenommen werden. Auf dieser Grundlage ist der 2-streifige Ausbau der Ortsumfahrung Weilimdorf und des Feuerbacher Tunnels erfolgt. Die vorhandene B 10 zwischen Autobahnanschluss Zuffenhausen und Friedrichswahl und der nun anstehende Ausbau der Heilbronner Straße und der Bau des Tunnels Pragsattel sind in der Lage, die prognostizierten Verkehrsmengen aufzunehmen.

Entsprechend dieser Zielsetzung hat sich die Landeshauptstadt Stuttgart regelmäßig dafür eingesetzt, dass der Verkehr aus Richtung Markgröningen direkt auf die B 10 nördlich von Münchingen gelenkt wird und die B 10 dafür von dort aus 4-streifig Richtung Stuttgart ausgebaut wird.


Die Entlastung des Ortskerns von Münchingen durch die Westumfahrung wird selbstverständlich begrüßt, der Durchgangsverkehr sollte jedoch über B 10 - A 8 - B 295 gelenkt werden. Um dies zu erreichen, hatte die Landeshauptstadt Stuttgart empfohlen, durch entsprechende Ausbildung der Knotenpunkte mit der Westumfahrung keine größere Leistungsfähigkeit anzubieten. Diesen Empfehlungen wurde bisher jedoch nicht gefolgt.

Insofern muss weiterhin das Ziel verfolgt werden, den Verkehr aus den Räumen Bietigheim, Markgröningen und Münchingen auf die B 10 zu lenken. Ein erhöhter Verkehrsdruck auf die Hemminger Straße und den im Antrag angesprochenen Verkehrsknoten B 295/Flachter Straße/Hemminger Straße muss möglichst verhindert werden. Deswegen muss gegebenenfalls an der Kreuzung Hemminger Straße/Motorstraße die Signalanlage als Pförtner dienen. Nach der Prognose des Regionalverkehrsplans wird die Hemminger Straße künftig mit ca. 1.000 Kfz/Tag stärker belastet. Da die Ortsumfahrung Weilimdorf nicht wesentlich mehr Verkehr aufnehmen kann, würde ein Ausbau des Knoten B 295/Flachter Straße/Gerlinger Straße den Verkehr verstärkt über Flachter und Glemsgaustraße in die Ortsmitte von Weilimdorf lenken und in der Folge für die Pforzheimer und Weilimdorfer Straße eine deutliche Erhöhung der Verkehrsbelastung bedeuten. Damit würde die Entlastung der Ortsmitte durch die Ortsumfahrung teilweise wieder aufgehoben.








Dr. Wolfgang Schuster

Anlage 1