Beantwortung zur Anfrage
2/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/19/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7111 - 01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
    01/09/2009
Betreff
    Eiszeit bei AWS
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu den fünf in der Anfrage vom 09.01.2009 enthaltenen Fragestellungen nimmt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1:

Wird die Abfallentsorgung durch Betriebsstörungen, betriebsbedingte Arbeiten, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt oder andere, außerhalb des Einflussbereichs der Stadt liegende Gründe vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen, so wird dies gemäß § 20 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-) so bald als möglich nachgeholt. Dies wird auch in den Fällen erfolgen, in denen der Abfall in den Abfallsammelbehältern (ASB) wegen der derzeitigen Witterung festgefroren war oder wo die Straßen wegen Eis- und Schneeglätte nicht befahren werden konnten. Dies bedeutet, dass den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil in Form nicht abgeholten Mülls entsteht.

Zu Ziffer 2:

Ergänzend zu Ziffer 1 ist der AWS in den Fällen, in denen der Abfall in den ASB wegen der weit unter dem Gefrierpunkt liegenden Temperaturen festgefroren ist und daher nicht entleert werden kann auch grundsätzlich bereit, Abfallsäcke kostenfrei auszugeben und diese bei der nächsten Leerung kostenfrei mitzunehmen. Bislang gab es allerdings nur ganz wenige Fälle, bei denen die Mitarbeiter des AWS die ASB wegen des festgefrorenen Abfalls nicht entleeren konnten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Biotonnen. Abfallsäcke für die Biotonnen müssten aus Papier sein und wären somit natürlich auch wieder der Gefahr des Durchnässens ausgesetzt. Dies hätte u. E. erhebliche Probleme beim Laden dieser Papiersäcke zur Folge.

Zu Ziffer 3:

Hierzu wird auf Ziffer 2 und Ziffer 1 verwiesen. Im Übrigen rät der AWS seinen Kunden bei sehr tiefen Temperaturen feuchte oder gar nasse Abfälle vor der Eingabe in die ASB in Zeitungspapier (ggf. mehrfach) einzupacken oder in geschlossenen Plastiktüten in den Restmüllbehälter einzugeben. Biomüllbehälter sollten, wenn möglich, frostgeschützt gelagert werden. Dadurch wird das Festfrieren der Abfälle im ASB weitestgehend vermieden und es wird ausgeschlossen, dass der AWS die ASB ungeleert stehen lassen muss.

Zu Ziffer 4:

Das Problem der festgefrorenen Abfälle in den ASB ist auch bei den meisten privaten und öffentlichen Abfallentsorgern in anderen Städten bekannt. Umfragen haben ergeben, dass dabei überwiegend an das Verständnis der Kunden appelliert und auf „höhere Gewalt“ verwiesen wird. Die Ausgabe von kostenfreien Abfallsäcken in solchen Fällen ist die Ausnahme. Dagegen werden in vielen Städten bei der nächsten Abfuhr auch neben den ASB stehende Tüten mit Abfällen mitgenommen. Es gibt aber auch Städte, die in solchen Fällen eine zusätzliche Entleerung gegen ein gesondertes Entgelt durchführen, sobald die Entleerung wieder möglich ist. Übereinstimmung herrscht jedoch bei allen befragten Abfallentsorgern, dass ein Aufstoßen oder ein anderes gewaltsames Lösen der Abfälle von den Behälterwänden nicht sinnvoll ist, da die ASB bei tiefen Temperaturen sehr spröde sind und reißen. Dadurch würden erhebliche Kosten entstehen, die am Ende wieder den Gebührenzahler belasten würden.

Zu Ziffer 5:

Der AWS geht davon aus, dass die meisten seiner Kunden durchaus Verständnis dafür haben und akzeptieren, dass bei sehr tiefen Temperaturen – was in Stuttgart alle fünf bis sechs Jahre vorkommt - ein ASB nicht oder nicht vollständig entleert werden kann. Die Beschwerden in diesem Zusammenhang sind an einer Hand abzählbar. Den Kunden des AWS ist u. E. sehr wohl bewusst, dass sie einen sehr umfassenden und sehr hohen Service mit z. T. über die Satzungsbestimmungen hinausgehenden Leistungen haben.








Dr. Wolfgang Schuster