Stellungnahme zum Antrag
396/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/19/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: 1206-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/01/2006
Betreff
    Tempo 30 für die Kurt-Schumacher-Straße im Fasanenhof
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Ausweisung der Kurt-Schumacher-Straße im Abschnitt zwischen Europaplatz und Lohäckerstraße als Teil einer Tempo 30-Zone war in der Vergangenheit aufgrund ihrer Funktion als Autobahnbedarfsumleitung (U 20) nicht möglich. Mit Erlass vom 7.6.2006 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Verlegung der Autobahnbedarfsumleitungsstrecke auf die neue Parallelfahrbahn zur Autobahn A 8 angeordnet. Die Verwaltung prüft deshalb, auch im Hinblick auf die aktuellen Vorschriften zur Gestaltung von Verkehrsflächen in Tempo 30-Zonen, wie mit einfachen Mitteln das gewünschte Ziel erreicht werden kann. Dazu sind jedoch verschiedene Stellen zu beteiligen, so dass eine kurzfristige Antwort nicht möglich ist. Die Ver­waltung wird nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis berichten.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durch Einzelbeschilderung in diesem Straßenabschnitt setzt hingegen verkehrssicherheitliche Gründe voraus. Dies sind insbesondere fehlende Gehwege, eine enge, unübersichtliche Straßenführung sowie eine schlechte bauliche Beschaffenheit der Fahrbahn. Diese Gründe treffen im genannten Abschnitt der Kurt-Schumacher-Straße insbesondere aufgrund des Ausbaustandards der Straße nicht zu. Die Unfallsituation dort ist unauffällig, im maßgeblichen Schulwegplan empfohlene Schulwegübergänge sind durch Fußgängerüberwege gesichert. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen würde daher einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhalten.





Dr. Wolfgang Schuster