Beantwortung zum Antrag

387/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/13/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1414-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Hollay Edeltraud (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Reißig Andreas (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/15/2002
Betreff
    Feuerwehrgerätehaus Münster
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Vorbemerkungen

Anlässlich der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2000/2001 hatte die Verwaltung eine Aufstellung über die bauliche Situation der Feuerwehrhäuser der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart vorgelegt und einen Gesamtüberblick über die von der Branddirektion geplanten baulichen Maßnahmen in diesem Bereich gegeben. Von den mit einer Neubaupriorität versehenen Projekten stehen die Vorhaben für die Freiwilligen Feuerwehrabteilungen Weilimdorf, Plieningen, Obertürkheim und Stammheim noch an.

Für das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Münster in der Nagoldstraße ist von der Branddirektion in diesem Zusammenhang zunächst keine Notwendigkeit vordringlicher baulicher Maßnahmen gesehen worden. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass dieses Gebäude, ebenso wie die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen in Rohracker, Rotenberg und Untertürkheim, den Anforderungen der DIN 14092-1 (Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser) nur mit Einschränkungen gerecht wird.


Zu Punkt 1: Bedarf der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Münster

Die Freiwillige Feuerwehrabteilung Münster hat in den zurückliegenden Jahren eine ganz enorme Entwicklung vollzogen. Der Aufbau der Wasserrettung für den Einsatzbereich des Neckars und des Max-Eyth-Sees oder die Installierung der Notruf-Wassermelder längs der Uferanlagen, die ganz wesentlich zu einer Reduzierung der Hilfsfristen beigetragen haben, sind nur zwei Beispiele für das große ehrenamtliche Engagement dieser FF-Abteilung. Sie gehört zu den leistungsfähigsten, aber auch zu den belastetsten Wehren der Stadt. Aufgrund der deutlichen Vergrößerung des Einsatzgebietes Anfang der 90er Jahre sind die Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Münster sehr stark angestiegen. Muss-te sie vor rund 25 Jahren noch durchschnittlich 15 mal ausrücken, liegt ihr Einsatzaufkommen heute bei mehr als 100 Einsätzen. Daneben ist die ständig wachsende Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehrgruppe ein Beleg für eine sehr erfolgreiche Jugendfeuerwehrarbeit in Münster.

Das Vorhandensein adäquater Räumlichkeiten für die notwendige Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen sowie für die Jugendfeuerwehrarbeit sind unverzichtbare Voraussetzungen, um das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Münster auch in Zukunft zu sichern. Außer den 3 Boxen für die Feuerwehrfahrzeuge steht ihr lediglich ein beengter Raum als gemeinsamer Unterrichts- und Aufenthaltsraum für die Aktiven sowie für die Jugendfeuerwehrgruppe zur Verfügung. Räume für die Abteilungsleitung und die Jugendfeuerwehrgruppe der Wehr sowie geeignete Umkleide- und Sanitärbereiche sind nicht vorhanden. Die Feststellung, dass das Feuerwehrhaus in Münster gegenwärtig seinen Zweck nur unzulänglich erfüllt, ist somit zutreffend.


Zu Punkt 2: Möglichkeiten der Bedarfsdeckung

Die Freiwillige Feuerwehrabteilung Münster ist der Auffassung, dass sich die gegenwärtige unbefriedigende Situation mit relativ einfachen Mitteln verbessern lässt. Vorgeschlagen wird, das Feuerwehrhaus in Leichtbauweise aufzustocken. Die Wehr hat sich bereit erklärt, den Innenausbau in Eigenarbeit zu übernehmen.

Die Verwaltung prüft die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit dieses Vorschlags sowie die Realisierungsmöglichkeit im Hinblick auf die Gebäudestatik und ermittelt – unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Eigenleistungen der FF-Abteilung – die überschlägigen Kosten einer solchen Baumaßnahme. Parallel dazu wird die Alternative eines Anbaus an das bestehende Feuerwehrhaus geprüft.


Zu Punkt 3: Finanzierung des Vorhabens

Konkrete Aussagen zur Finanzierung des Vorhabens sowie zur Frage, ob eine Zuwendung des Landes zur Förderung des Feuerwehrwesens nach den Zuwendungsrichtlinien beantragt werden kann, lassen sich erst nach der Ermittlung der überschlägigen Kosten einer Gebäudeaufstockung bzw. eines Anbaus treffen.

Über das Ergebnis der o.g. Prüfung und die Machbarkeit des Vorhabens werden wir Sie informieren.







Dr. Wolfgang Schuster