Stellungnahme zum Antrag
80/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/06/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: 6122-20.14



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Gröger Marita (SPD), Kauderer Robert (Freie Wähler)
Datum
    02/16/2001
Betreff
    Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt
    Ausweitung des Sanierungsgebiets
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 24.04.2001 der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Prag-/Neckartal-/Wilhelmastraße zur eventuellen Erweiterung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt - zugestimmt.

Zu 2.:
Ob und für welchen Zeitraum Bedarf an Flächen für Baustelleneinrichtungen besteht, muss von Fall zu Fall bei konkreten Bauvorhaben geklärt werden. Das Grundstück Ecke Hall-/Pragstraße wäre gegenwärtig eine mögliche Fläche. Das daran bestehende Erbbaurecht für die SWSG wurde zwischenzeitlich aufgehoben, so dass die Stadt nunmehr wieder über das Grundstück verfügen kann. Über die beabsichtigte Nutzung soll demnächst im Ausschuss für Umwelt und Technik berichtet werden.

Zu 3.:
Die Rosensteinbrücke wurde im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten instandgesetzt. Eine Reduzierung der lichten Höhe über dem Neckarwasserspiegel ist wegen der Einhaltung des notwendigen Schifffahrtsprofils nicht möglich.

Im Rahmen des Ausbaus der Heilbronner Straße und dem Bau der Tunnel Prag und Rosenstein gibt es möglicherweise auch Veränderungen im Bereich der Neckartalstraße und der Stadtbahnlinie. Dies wird aber erst in Jahren möglich sein. Bis dahin muss mit dem heutigen Zustand umgegangen werden.




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister