Stellungnahme zum Antrag
168/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/23/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212-12.5



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/08/2003
Betreff
    Lärmschutz in Heslach im Bereich Sandweg/Sperlingstraße/Heslacher Wand
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Das Regierungspräsidium teilte auf nochmalige Anfrage der Stadtverwaltung mit, dass nach den Lärmschutzrichtlinien des Bundes Lärmmessungen als Grundlage für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen nicht zulässig sind. Wegen der Vergleichbarkeit sind Lärmberechnungen durchzuführen.

Auf Grund der aktuellen Anfrage hat das Regierungspräsidium neue Lärmberechnungen für den aus dem Bereich zwischen den Tunnelportalen Heslacher und Viereichenhautunnel herrührenden Lärmemissionen durchgeführt. Für die Sperlingsstraße wurde ein Lärmpegel von etwa 50 dB(A) tagsüber und 42 dB(A) nachts ermittelt. Diese Werte liegen deutlich unter den Zumutbarkeitsgrenzen bei der Lärmvorsorge von 59dB(A) und 49dB(A). Aus Sicht des Regierungspräsidiums kann nicht von einer hohen Lärmbelastung innerhalb der Bebauung Sandweg/Sperlingstraße und Heslacher Wand verursacht durch die zwischen den genannten Tunneln verlaufende B 14 gesprochen werden.

Eine Beschränkung der Geschwindigkeit von heute 60 km/h auf 50 km/h würde den Lärmpegel an den Gebäuden nur um 0,5 dB(A) reduzieren. Aus diesem Grund befürwortet das Regierungspräsidium keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung.





Dr. Wolfgang Schuster