Stellungnahme zum Antrag
385/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
10/15/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 6236-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
09/04/2001
Betreff
Sauberkeit auf Straßen und Plätzen in unserer Stadt
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu Punkt 1:
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart erstellt derzeit eine Vorlage “Künftiges Reinigungskonzept”, in der verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit dargelegt werden. Diese Vorlage wird in Kürze in den Referatsumlauf gehen und ggf. noch in diesem Jahr in den gemeinderätlichen Gremien eingebracht.
Zu Punkt 2:
-
Verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Plakataktionen
Das in der Vorlage enthaltene und bereits am 8. Oktober der Presse vorgestellte Projekt “Bürgertelefon in Verbindung mit drei mobilen Reinigungsteams” wird mit entsprechenden Plakaten in Reklametafeln in der Stadt sowie in den Bezirksämtern öffentlichkeitswirksam begleitet.
-
Einstellung zusätzlicher Reinigungskräfte
Zusätzliche Personal- und Sachmittel wird die Verwaltung bei Dauerhaftigkeit der Leistungen, die in der Vorlage zur Verbesserung der Sauberkeit aufgeführt sind und derzeit versuchsweise durchgeführt werden, zu gegebener Zeit im Wirtschaftsplan einbringen.
-
Leistungsverträge mit Anwohnerinnen und Anwohnern
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) recherchiert derzeit nach erfolgreichen Beispielen für Leistungsverträge im Bundesgebiet und wird ggf. mit realisierbaren Vorschlägen auf den Gemeinderat zukommen.
- Förderung von Patenschaften
Seitens des AWS wird angestrebt, im Rahmen einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Sauberkeit den Bürgerinnen und Bürgern auch die Übernahme von Patenschaften für öffentliche abfallfreie Fläche nahezubringen.
-
Nötigenfalls Einführung von Verwarn- und Bußgeldern einschließlich Einstellung von zusätzlichem Kontrollpersonal, wie offenbar auch in Frankfurt / Main beabsichtigt
Der Städtische Vollzugsdienst überwacht die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften im Rahmen seiner Streifentätigkeit sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Stadtgebietes. Erfahrungsgemäß werden Abfallablagerungen im Außenbereich (Bauschutt, Küchengeräte etc.) durch die Täter überwiegend nachts oder unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen abgelagert. Auf frischer Tat werden Täter nur ganz selten festgestellt. Gleiches gilt für das Wegwerfen von Kleinabfällen im Stadtgebiet, da dies angesichts von Uniformträgern überwiegend unterbleibt.
Können Abfallsünder festgestellt werden, werden diese zur Anzeige gebracht und mit Bußgeld belegt.
Aus diesem Grund muss angezweifelt werden, ob diesen Missständen mit zusätzlichem Kontrollpersonal begegnet werden kann. Nach unserer Einschätzung kann eine vertretbare Kosten-Nutzen-Relation durch mehr Personal nicht erreicht werden.
Dr. Wolfgang Schuster