Stellungnahme zum Antrag
32/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/05/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 7640-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Gröger Marita (SPD), Hollay Edeltraud (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Reißig Andreas (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/08/2002
Betreff
    Kürzung der Landesmittel für Langzeitarbeitslose und für Jugendliche ohne Arbeit
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag getrennt nach den Bereichen "Jugendliche ohne Arbeit" und "Langzeitarbeitslose" wie folgt Stellung:

Zu "Jugendliche ohne Arbeit"

Zu 1.
Von der vorgesehenen Kürzung der Landesmittel für arbeitslose junge Menschen ist in Stuttgart das Programm “Freiwillige Gemeinschaftsarbeiten (FGA)” mit derzeit insgesamt 44 Plätzen bei der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF) und der Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung (GJB) betroffen. Die Förderhöhe beträgt im laufenden Bewilligungsjahr 01.07.2001 – 30.06.2002 insgesamt rund 285.000 €.

Zu 2.
Das Jugendamt sprach sich in Stellungnahmen an den Städtetag Baden-Württemberg für den Erhalt des Förderprogrammes aus.

Zu 3.
Das Programm Freiwillige Gemeinschaftsarbeiten wurde zu Gunsten der Förderung von Langzeitarbeitslosen eingestellt. Damit fallen alle Plätze bei der AGJF und der GJB weg.

Zu 4.
Die Plätze sind seit Herbst 2001 so stark nachgefragt wie seit längerem nicht mehr. Beide Träger haben laufend Anfragen zur Beschäftigung junger Menschen im Programm FGA.
Aktuelle Fach- und Trägergespräche haben gezeigt, dass in Stuttgart die Beschäftigungsplätze für chancenarme junge Menschen mit einem niederschwelligen, direkten und flexiblen Zugang stark nachgefragt und voll belegt sind.
Eine Möglichkeit den Bedarf aufzufangen, ist aus Sicht des Jugendamtes das Programm “Arbeiten und Lernen ohne Hauptschulabschluss”. In einem Gespräch mit dem Arbeitsamt soll deshalb zum einen darüber diskutiert werden, inwiefern es möglich ist, den Zugang zu diesem Progamm einfacher zu gestalten und die bürokratischen Hürden abzubauen. Zum anderen geht es darum, gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung weitere Lösungen zu finden, niederschwellige Arbeitsplätze für chancenarme junge Menschen anzubieten.

Zu den Langzeitarbeitslosen:

Zu 2.
In der Stellungnahme der Stabsstelle OB/82 an den Städtetag Baden-Württemberg vom 23.11.2001 heisst es unter anderem:
"Generell lässt sich aus unserer kommunalen Sicht sagen, dass die beabsichtigten Reduzierungen der o. g. Landesprogramme nach unserer Einschätzung keines der vier partizipierenden Stuttgarter Sozialunternehmen in seiner Existenz gefährden würden, da diese von uns eine Art Grundlagenfinanzierung erhalten. Klar ist allerdings, dass manche Projekte qualitativ und quantitativ zurückgefahren werden müssten ...Wir gehen ... davon aus, dass die Prognosen der Sozialunternehmen von anderer Seite bei Ihnen direkt und authentisch eingespeist werden, und verzichten deshalb auf projektspezifische Details."

Zu 1. und 3.
Folgende Stellungnahmen der vier Sozialunternehmen, die am Langzeitarbeitslosenprogramm partizipieren, gingen nach der SPD-Antragstellung bei der Verwaltung ein:
  1. Caritasverband für Stuttgart e. V. (08.03.2002)
3. Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung e. V.
(04.03.2002) 4. Neue Arbeit gGmbH (21.02.2002)
Zu 4.
Für die Wirtschafts- und Arbeitsförderung kam die Kürzung der Landesmittel nicht überraschend. Vielmehr gab es dafür bereits in den späten Neunzigerjahren in Gesprächen mit der Gemeindeprüfanstalt Hinweise. Das am stärksten davon tangierte Stuttgarter Sozialunternehmen wurde hierüber von der Stabsstelle OB/82 in Kenntnis gesetzt.

Mit der GRDrs 204/2001 hat die Verwaltung im Herbst 2001 auf die Effizienzprobleme durch sinkende Fallzahlen in der "Hilfe zur Arbeit" reagiert und der Gemeinderat grundsätzliche Entscheidungen (Zentralisierung des Zugangs in HzA, Koppelung der Regiekosten an die Beschäftigungsstunde, Aufhebung des Träger-Platzkongents) getroffen.
Das Auslastungsdefizit der Stuttgarter Sozialunternehmen lag auch 2001 insgesamt noch bei 15%, bei einem Sozialunternehmen sogar bei 33%. Vor diesem Hintergrund hielt es die Wirtschafts- und Arbeitsförderung für angemessen, das Land zwar auf die Auswirkungen der Kürzungen hinzuweisen (s. o.), ihre Reaktion allerdings eher "moderat" (Städtetag Baden-Württemberg) zu halten, zumal die Landeshauptstadt Stuttgart im zurückliegenden Förderzeitraum zwar landesüberdurchschnittlich partizipierte, einige Stuttgarter Sozialunternehmen allerdings im Bereich "Hilfe zur Arbeit" bis 1998 nur unterdurchschnittliche Vermittlungsergebnisse (unter 20%) aufwiesen. Nach ersten Erkenntnissen stieg 2000 die durchschnittliche Vermittlungsquote auf beachtliche 37%, sank 2001 allerdings wieder auf 29% ab, bei einer Streuung zwischen 28% und 42% .

Eine bis 05.02.2002 terminierte Auswertung des Städtetags Baden-Württemberg von erneuten Stellungnahmen der Städte Freiburg, Heilbronn, Mannheim, Ulm und Stuttgart zur Umsetzung der Kürzungen wurde auf Grund der "Heterogenität" der Stellungnahmen wieder fallengelassen.

Die Wirtschafts- und Arbeitsförderung hat den Sozialunternehmen gerade ihre Planungen vorgelegt, die vorsehen, die durchschnittlichen Regiekostenstundensätze, die für die Stuttgarter Sozialunternehmen in 2001 galten, auch für das Jahr 2002 bestehen zu lassen. Insofern ist a) weder eine Kompensation ausfallender Landesmittel durch die Landeshauptstadt Stuttgart vorgesehen, noch sind b) dadurch Existenzkrisen von Stuttgarter Sozialunternehmen zu befürchten. Dies gilt allerdings nur solange, wie die Nachfrage nach "Hilfe zur Arbeit" die trägerspezifische Sollbelegung der vergangenen Jahre erreicht. Über beide Sachverhalte wurden der Städtetag Baden-Württemberg und Landesregierung informiert.







Dr. Wolfgang Schuster