Deutsche Jugend aus Rußland (DJR) - Förderung der Arbeit
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Für die Entscheidung über den Vorschlag einer bedarfsgerechten Finanzierung der Arbeit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR) muss zunächst der Bedarf entsprechend § 80 SGB VIII festgestellt und das Angebot des DJR genauer bewertet werden.
Die dazu notwendigen Gespräche und Prüfungen werden nach der Urlaubszeit stattfinden.
Ein schriftlicher Vorschlag ist für die Sitzung des Verwaltungausschusses am
13. Oktober 2004 vorgesehen.