Stellungnahme zum Antrag
267/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/20/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1001-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/07/2008
Betreff
    Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen (insbesondere Straßen- und Vereinsfeste in den Stadtbezirken):
    Erfahrungen zu dem vor Jahren eingeführten "Veranstaltungsmanagement" bei der Stadtverwaltung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Zu 1.

Mit der Einführung der zentralen Anlaufstelle - Bürgerservice Veranstaltungen - beim Amt für öffentliche Ordnung im Jahr 2002 wurde das gesamte Genehmigungsverfahren für die Antragsteller von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen deutlich vereinfacht. Seither haben diese nur noch einen Ansprechpartner, bei dem sie sämtliche mit einer Veranstaltung zusammenhängenden Anfragen stellen können. Die Stelle - Bürgerservice Veranstaltungen - holt für die Antragsteller alle notwendigen Stellungnahmen der für das gesamte Genehmigungsverfahren erforderlichen Ämter und Stellen ein und fasst alle Auflagen in einer Erlaubnis für den Antragsteller zusammen.

Hier handelt es sich ohne Zweifel um einen echten Service und Mehrwert der Verwaltung, die von den Vereinen und Organisationen sehr geschätzt werden. Dass dazu zwangsläufig stadtintern ein entsprechender zeitlicher Vorlauf benötigt wird, ist nachvollziehbar. So wird für die ehrenamtlichen Antragsteller das Verfahren insgesamt zwar nicht erheblich schneller abgewickelt, sie haben aber weniger Aufwand, da ihnen viele Wege zu den unterschiedlichen und zahlreich zu beteiligenden Stellen abgenommen werden.




Zu 2.

Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, besteht seit dem Jahr 2002 beim Amt für öffentliche Ordnung die als „Bürgerservice Veranstaltungen“ bezeichnete Koordinierungsstelle. Amtsintern ist diese fachlich in der Abteilung Straßenverkehr als Sachgebiet - Verkehrsregelung und Veranstaltungsmanagement - angesiedelt. Die Servicestelle umfasst insgesamt 5 Mitarbeiter/-innen, die als besonderen Bürgerservice alle Antragsteller, aber insbesondere die Ehrenamtlichen beraten, in ihren Anliegen unterstützen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Genehmigung auf deren Wünsche ausdrücklich eingehen.

In Bezug auf Einzelheiten dazu wird auf die Mitteilungsvorlage 223/2008 verwiesen.



Zu 3.

Die Beteiligung der Bezirksrathäuser ist eine elementare Säule des von der zentralen Anlaufstelle - Bürgerservice Veranstaltungen - durchzuführenden Anhörungsverfahrens. Bezirksrathäuser und Servicestelle pflegen seit deren Einrichtung einen sehr guten und regelmäßigen Dialog. Auftretende Probleme können so bereits im Vorfeld einer Veranstaltung ausgeräumt oder verhindert werden.



Zu 4.

Insbesondere im Lebensmittel- und Hygienerecht fanden umfangreiche Novellierungen auf europäischer und nationaler Ebene statt. Die Auflagen, die die Veranstalter daraus zu erfüllen haben, um die Sicherheit und Gesundheit der Besucher zu garantieren, sind von Seiten der Stadt Stuttgart vom Grundsatz her aber seit Jahren nahezu unverändert.

Lediglich aus der seit 2003 gültigen Trinkwasserverordnung ergeben sich für Veranstalter mit nicht ortsfesten Anlagen strengere Auflagen. Diese sind aber im Hinblick auf die Bedeutung einer einwandfreien Trinkwasserqualität bei Veranstaltungen notwendig.

Es wird in Zukunft noch stärker Aufgabe der Koordinierungsstelle sein müssen, einerseits den Veranstaltern die Notwendigkeit der lebensmittelrechtlichen Auflagen zu erklären, andererseits das Gebot der Verhältnismäßigkeit, vor allem im Ehrenamtsbereich, zu beachten.

Auch im Bereich des Brandschutzes haben sich in letzter Zeit keine grundlegenden gesetzlichen Änderungen ergeben. Nur im Umgang mit Flüssiggas hat die Branddirektion aufgrund der Explosion der Gasflasche auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt 2005 und weiterer, ähnlich gelagerter Zwischenfälle in Karlsruhe und Dresden im letzten Jahr, ihre Anforderungen zum Schutz und zur Sicherheit der Besucher entsprechend angepasst.

Allerdings haben sich im anzuwendenden Baurecht mit der Neufassung der Versammlungsstättenverordnung zum 01.07.2004 durchgreifende Änderungen ergeben. Diese wirken sich insbesondere mit materiellen baurechtlichen Anforderungen auch auf Veranstaltungen im Freien aus. So gelten z.B. nach den Verwaltungsvorschriften für fliegende Bauten Überdachungen, die miteinander verbunden sind, bereits ab einer Einheit von 75 m² als abnahmepflichtige fliegende Bauten, für die ein Baubuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung vorzulegen ist.

In verschiedenen Merkblättern, die den Genehmigungen von der Servicestelle beigefügt werden, sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Bereich erklärend zusammengefasst, über die der Veranstalter ausdrücklich informiert sein sollte. Sie stellen allerdings keine Auflagen, sondern eine echte Serviceleistung der Verwaltung dar. Darüber hinaus sieht sich die Koordinierungsstelle in der Pflicht, die teilweise für Ehrenamtliche schwer zu verstehenden Sachverhalte mündlich und vor allem vor Ort zu vermitteln.



Zu 5.

Die Einführung des Veranstaltungsmanagements beim Amt für öffentliche Ordnung ist für die Veranstalter eindeutig eine Verbesserung. Sie haben nur noch einen Ansprechpartner und erhalten eine Gesamtgenehmigung aus einer Hand, was einen deutlich geringeren Zeitaufwand für sie bedeutet. Die gesamten Abstimmungen und Koordination mit anderen Ämtern und Stellen übernimmt die Servicestelle für sie.

Dies funktioniert allerdings nur dann reibungslos, wenn der Anlaufstelle als Genehmigungsbehörde dafür ein entsprechender zeitlicher Vorlauf zur Verfügung steht. Leider werden immer wieder auch jährlich stattfindende Veranstaltungen erst sehr kurzfristig und mit lückenhaften Unterlagen angemeldet. Aber selbst dann ist die Servicestelle bestrebt, diese vermeidbaren Defizite durch eigenes, noch höheres Engagement auszugleichen.

Um die ehrenamtlichen Vertreter auf dem Laufenden zu halten und so mögliche Reibungspunkte bereits weit im Vorfeld auszuräumen, bietet die zentrale Anlaufstelle bereits heute als Bürgerservice über die Bezirksämter regelmäßig Informationsveranstaltungen und Schulungen für Vereinsvorsitzende und interessierte Gruppen und Vertreter an. Dadurch wird auch die unentbehrliche Kommunikation zwischen den Beteiligten gefördert und das Verständnis auf beiden Seiten erhöht.

Sicherlich können noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung bei der Genehmigung von durch Ehrenamtliche organisierte Veranstaltungen erreicht werden. Vorstellbar wäre von Seiten der Verwaltung ein digitales Straßenkataster, das auch notwendige Verkehrszeichen beinhaltet. Damit könnten den Veranstaltern bessere Planunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Schon heute bestehen für Vereine über die Baubetriebsstellen des Tiefbauamts in geringem Umfang dezentrale Ausleihstellen für Verkehrszeichen. Durch diese ortsbezogene Ausleihmöglichkeit werden die Vereine finanziell und organisatorisch entlastet. Dieser Service sollte daher weiter ausgebaut werden.

Letztendlich sind auftretende Schwierigkeiten meist Kommunikationsdefizite. Hier sollte der direkte Draht zur Servicestelle aufgenommen werden, die den Ehrenamtlichen erklärend, beratend und unterstützend jederzeit gerne zur Verfügung steht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die zentrale Anlaufstelle Bürgerservice Veranstaltungen bestens bewährt hat, die vorhandene fachliche Kompetenz von den Ehrenamtlichen sehr geschätzt wird und so für sie der Weg zur gewünschten behördlichen Entscheidung deutlich transparenter, einfacher und schneller geworden ist.







Dr. Wolfgang Schuster