Beantwortung zur Anfrage
497/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/28/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4200-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Küstler Ulrike (PDS) , PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    11/07/2003
Betreff
    Pauschalierung der Sozialhilfe
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Vorgaben für die Pauschalierung der Sozialhilfe gemäß § 101 a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sind am 07.12.2000 vom Gemeinderat (GRDrs 797/2000) beschlossen worden. Seit dem Einführungstermin am 01.01.2001 wurde regelmäßig im Sozial- und Verwaltungsausschuss berichtet (vgl. GRDrs 21/2002, 991/2002 und 249/2003 sowie den mündlichen Bericht vom 8.10.2003 im Sozialausschuss); hierauf wird Bezug genommen.

Im Übrigen entsprechen die in der Anfrage Nr. 497/2003 enthaltenen Einzelfragen weitgehend den Kritikpunkten, die von der LIGA der Wohlfahrtspflege Stuttgart bereits im August 2002 vorgetragen wurden (vgl. Anlage 3 zur GRDrs 991/2002). Auf die hierauf eingehenden Bemerkungen der Sozialverwaltung in Anlage 4 zur GRDrs 991/2002 wird daher verwiesen.

“Probleme mit der Rückforderung von Pauschalen durch Aufrechnung” gibt es in Stuttgart nicht, weil § 25 a BSHG nicht anwendbar ist.

Den pauschalen Vorhalt, dass “auf Sozialamtsdienststellen” ein “harter Umgangston” herrsche, weise ich zurück. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem schwierigen Aufgabenfeld sind sensibilisiert und stets bemüht, den berechtigten Anliegen der Hilfesuchenden Rechnung zu tragen, aber auch die notwendige Ablehnung mit der gebotenen Eindeutigkeit zu vermitteln. Dies ist mir mehrfach auch von Bürgern bestätigt worden. Selbstverständlich bin ich bereit, konkreten Hinweisen auf im Einzelfall vorkommendes Fehlverhalten nachzugehen.




Dr. Wolfgang Schuster