Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/09/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1234
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
06/19/2009
Betreff
„Abwrackprämien“ für Waffen?
Anreize zur Entsorgung schaffen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Die Einführung einer Abwrackprämie für Waffen stellt keine angemessene Lösung dar. Sie ist aus finanzieller Sicht und wegen des hohen bürokratischen Aufwands nicht möglich. Die entstehenden Kosten sind mit ca. 50.000 bis 100.000 € zu beziffern. In der derzeit angespannten Haushaltslage sind keine Mittel dafür vorhanden und ließen sich auch künftig nicht realisieren.
Bis Mitte September haben über 600 Personen freiwillig annähernd 1.100 Waffen zur Verwertung abgegeben, ohne dafür einen Ausgleich erhalten zu haben. Diese Waffen werden alle beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg abgeliefert und dort vernichtet. Für diese Bürger wäre es jetzt nicht mehr nachvollziehbar, dass sie ihr Eigentum ersatzlos aufgeben, während andere, die ihre Waffen erst später abgeben, dafür eine Prämie erhalten.
Am 25. Juli 2009 ist die Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten, diese sieht u.a. eine Amnestie für illegale Waffen vor, die bis zum 31. Dezember 2009 beim Amt für öffentliche Ordnung zur Vernichtung abgeben werden. Dies gilt auch für Erlaubnisinhaber, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß unterbringen können. Die Gesetzesänderung beinhaltet aber auch eine Verschärfung der Überprüfungen hinsichtlich der sicheren Unterbringung von Waffen. Kontrollen vor Ort durch die zuständige Waffenbehörde sind nun nicht mehr nur anlassbezogen möglich.
Durch das Erbenprivileg sind Personen in den Besitz von Waffen gekommen, die es in Unkenntnis der Rechtslage bislang versäumt haben, die Erbwaffen bei der Waffenbehörde anzuzeigen. Nach einer inzwischen vorgenommenen Personalaufstockung können vermehrt diese Alterbfälle aufgearbeitet und der Verbleib vieler Waffen aufgeklärt werden.
2. Nach der Gesetzesänderung zum 25. Juli 2009 werden die Waffenbesitzer zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen aufgefordert. In dem Anschreiben wird auch auf die beschlossene Amnestieregelung und auf die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Waffen bei der Waffenbehörde hingewiesen. Außerdem wird im Oktober und vor Ablauf der Frist zum 31. Dezember 2009 nochmals in der Presse auf die bestehende Amnestieregel hingewiesen werden.