Der für die Schwabengalerie aufgestellte Bebauungsplan “Haupt-/Bachstraße (Brauereigelände)” lässt die Errichtung von Wohnungen im dort festgesetzten Kerngebiet MK1 ausnahmsweise zu.
Aufgrund der gewollten, intensiven Handels- und Dienstleistungsnutzung und der damit verbundenen Erschließungssituation scheidet auf der im Antrag genannten Fläche jedoch eine herkömmliche, klassische Wohnnutzung aus. Denkbar wären aber besondere Formen des innerstädtischen Wohnens wie z. B. studentisches Wohnen oder aber auch eine Boardinghousenutzung.
Die Verwaltung wird in diesen Sinne mit dem Bauherrn Gespräche führen und über deren Ergebnisse im Ausschuss für Umwelt und Technik berichten.